RECHT

Kündigung wegen Online-Attest

von Redaktion

Eine Online-Krankschreibung kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil (AZ: 14 SLa 145/25), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitnehmer eine im Internet gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die ohne persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt entstand. Es enthielt sogar einen Hinweis, dass die Feststellung der Krankheit nur anhand eines Fragebogens erfolgt ist. Nach internen Prüfungen wertete der Arbeitgeber die Vorlage der Bescheinigung als Täuschung und kündigte fristlos.

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