Alles über Nießbrauch
Erbschaftsteuer sparen – Erblasser behält Nutzungsrecht
Um Freibeträge optimal zu nutzen, kann man eine Immobilie schon zu Lebzeiten verschenken und sich einen Nießbrauch daran sichern. Die Freibeträge – zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder – kann man alle zehn Jahre aufs Neue in Anspruch nehmen. © Wüstenhagen/dpa
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten in der Fa