Vorrang am Zebrastreifen

von Redaktion

Ein Radler, der schiebt, hat Vorrang. © Soeder/dpa

Autofahrer müssen am Zebrastreifen nicht nur für Fußgänger bremsen. Auch Radfahrer haben Vorrang – wenn sie vom Fahrrad absteigen und es schieben. Ebenfalls in Ordnung ist laut dem Auto Club Europa, wenn Radler nicht in die Pedale treten, sondern sich mit einem Fuß auf den Boden abstoßen. Also, wenn sie das Fahrrad wie einen Roller nutzen. Auch Tretroller, Rollstühle, Inlineskates und „ähnliche nicht motorisierte Fahrzeuge“ werden auf dem Fußgängerüberweg Zufußgehenden gleichgestellt und haben entsprechend Vorrang vor Autos, so der Verkehrsclub. Anders sieht es bei E-Scootern aus: Ihre Nutzer müssen demnach beim Überqueren absteigen und den Elektrotretroller über den Fußgängerüberweg schieben, wenn sie wie Fußgänger Vorrang haben wollen. Tun sie das nicht, sondern fahren über den Zebrastreifen, droht ihnen den Angaben zufolge ein Verwarngeld von 20 Euro, falls sie Fußgänger dadurch behindern, oder falls Autofahrer deshalb bremsen müssen.DPA

Artikel 2 von 5