Juliane H.: „Ich möchte mein Einfamilienhaus an meinen Sohn und seine Frau verkaufen und dabei meinem Sohn ein Drittel des Kaufpreises erlassen, als Schenkung. Das soll aber nur meinem Sohn zugutekommen, nicht der Schwiegertochter. Die restlichen zwei Drittel muss er an seine beiden Brüder auszahlen
Dieser Artikel (ID: 2574579) ist am 31.08.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).