Luftsprünge werden Familien nicht machen, aber etwas finanzielle Entlastung steht schon in Aussicht. © smarterpix
Der Finanzminister hat ein zentrales Vorhaben ins Kabinett gebracht. Vor allem für kleinere Einkommen soll es bald Entlastungen geben.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro steigt zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro. Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieher mittlerer Einkommen.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen 2027 auf 10.056 Euro, 2028 auf 10.236 Euro. Derzeit sind es 9756 Euro.
Pauschalbetrag
Für Arbeitnehmer soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1230 Euro auf 1430 Euro erhöht werden. Damit sparen sich rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige die Abgabe der Anlage N, weil ihre Aufwendungen unter dem Pauschbetrag bleiben, so das Bundesfinanzministerium.
Sonntagszuschläge
Wer an Sonn- und Feiertagen arbeitet, soll etwas entlastet werden. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn für steuerfreie Zuschläge soll von 50 auf 75 Euro steigen. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können.
Spitzensteuersatz
Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
Reichensteuer
Für eine teilweise Gegenfinanzierung will die Regierung die sogenannte Reichensteuer erhöhen. Ihr Steuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent und als neue „Superreichensteuer“ ab 280.000 Euro 47 Prozent betragen. Derzeit sind es einheitlich 45 Prozent, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (jeweils für Alleinstehende, bei gemeinsamer Veranlagung von Paaren verdoppelt sich der Wert).
Handwerker
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten wird von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert. Damit reduziert sich die maximal mögliche Steuerminderung von 1200 auf 900 Euro im Jahr. Zudem will die Regierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren bestimmte Steuervergünstigungen abbauen.
Minijobs
Der pauschale Steuersatz bei Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass diese Steuer vom Arbeitgeber, nicht von den Minijobbern bezahlt wird.
Wer spart wie viel?
Von der Reform profitieren sollen laut Finanzministerium vor allem Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Demnach würde bei voller Wirkung der Reform ab 2028 eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro um gut 600 Euro jährlich entlastet werden (siehe Tabelle).
In der Summe wird die Steuerminderung unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.MM