Rechnung aus heiterem Himmel

von Redaktion

Keine Panik bei gefälschten Rechnungen: Haben Verbraucher nichts bestellt, müssen sie auch nichts bezahlen. © Smarterpix

Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia, NovaMenstruHilfe oder Bongochat – obwohl all diese Marken völlig verschieden klingen und unterschiedliche Produkte vermarkten, haben sie zwei Dinge gemeinsam: Sie gehören zum selben Unternehmen, der Margot Brands Limited. Das Unternehmen stammt aus Hongkong und verschickt Rechnungen an Verbraucher in Deutschland – obwohl sich die Verbraucher gar nicht bei den jeweiligen Diensten angemeldet haben. Demnach gibt es beispielsweise Rechnungen über 240 Euro für ein Coaching, obwohl die Verbraucher mit dem Unternehmen nie Kontakt hatten und auch keinen Vertrag für ein Coaching abgeschlossen haben. Wie sich Betroffene jetzt verhalten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale.

■ Vertrag fehlt

Entscheidend sei zunächst die Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. Das geschieht nach deutschem Recht nur, wenn Verbraucher eine Bestellung getätigt haben, vor der sie klar erkennen konnten, was die Bestellung kostet und welche Bedingungen gelten. Ihre Bestellung bestätigen Kunden etwa mit einem Klick auf einen Button mit einer eindeutigen Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“. Mangelte es an einem solchen Hinweis oder können sich Angeschriebene nicht erinnern, überhaupt bestellt zu haben, ist die Rechnung den Verbraucherschützern zufolge in aller Regel ungültig.

■ Kein Geld überweisen

Wichtig ist, dass Betroffene zunächst ruhig bleiben und auf keinen Fall Geld überweisen. „Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen,“ erklärt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Sie sollten der Firma, von der die Rechnung stammt, schreiben, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verbraucherzentrale NRW hat dazu auf ihrer Webseite einen Musterbrief bereitgestellt.

■ Hartnäckig bleiben

Trotzdem kann es sein, dass Verbraucher weiterhin belästigt werden – wie das Beispiel Novavitalia zeigt. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Novavitalia antworten und klarstellen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben, schickt der Anbieter ein Datum und eine Uhrzeit, zu der der Vertrag angeblich abgeschlossen wurde. E-Mail-Adresse und IP-Adresse, die für den Vertrag genutzt wurden, sollen die Behauptungen untermauern“, so Holzäpfel. Teilweise würden Betroffene darauf hingewiesen, dass sie kündigen oder widerrufen können. Wollen Verbraucher dann widerrufen, verlangt der Anbieter einen Wertersatz für die Bereitstellung des Zugangs, warnen die Verbraucherschützer – im Fall von Novavitalia rund 110 Euro. Teilweise werde auch behauptet, die Verbraucher hätten bei Abschluss des Vertrages auf den Widerruf verzichtet. „Betroffene brauchen dann teils gute Nerven und sollten hartnäckig bleiben und nicht bezahlen, auch wenn die Anbieter weitere Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschicken,“ rät Holzäpfel.

■ Alles dokumentieren

Wichtig: Verbraucher sollten ihren Widerspruch per Einschreiben oder mit Lesebestätigung per E-Mail verschicken. Auch sollten Betroffene die Beweise gut aufbewahren. Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben sollten nicht verloren gehen. Landet der Fall vor Gericht, werden all diese Dokumente benötigt. Auch bei Einschaltung eines Inkassobüros sollten Betroffene ruhig bleiben und nicht zahlen. An der Rechtslage ändere das nämlich nichts – die Rechnung wird auch dadurch nicht gültig.

■ Anzeige bei der Polizei

Am Ende sollten Verbraucher wegen des Betrugsversuchs Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch über die Onlinewachen. Wegen unzulässiger Verwendung persönlicher Daten sollte man zudem den Landesdatenschutzbeauftragten informieren.

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