STEUERN

Abnehmspritze absetzen

von Redaktion

Abnehmspritze und Abnehmpille versprechen wirksame Gewichtsabnahme. Die verschreibungspflichtigen Medikamente gibt es in der Apotheke. Ein Haken: Die Mittel sind teuer und müssen dauerhaft angewendet werden. Die Kosten für Abnehmpillen und Abnehmspritzen zur Gewichtsreduktion werden von der gesetzlichen Krankenkasse in den meisten Fällen nicht übernommen. Allerdings kann der Aufwand unter bestimmten Umständen die Steuerlast senken. Denn die Kosten für die verschreibungspflichtigen Medikamente können, wenn sie selbst getragen werden, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung zum Ansatz gebracht werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Damit die Steuerentlastung wirklich greift, muss zunächst die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten sein. Sie hängt von der Höhe des Einkommens, vom Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Aufgrund des hohen Medikamentenpreises und der dauerhaften Einnahme kann das aber regelmäßig der Fall sein, schätzt der BVL.DPA

Artikel 8 von 9