dm wegen Augenscreening vor Gericht

von Redaktion

Augenuntersuchung zwischen Make-up und Windeln: Die Wettbewerbszentrale hat Bedenken. © C. Reichwein/dpa

Karlsruhe – Ein Augenscreening für 14,95 Euro, während man eigentlich gerade Windeln, Make-up oder vegane Landjäger einkauft? Am Landgericht Karlsruhe geht es darum, ob ein Angebot von dm rechtlich zulässig ist.

Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.

Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Kammer nicht zu einer allzu formellen, aber zu einer verfassungskonformen Auslegung von verschiedenen rechtlichen Grundlagen tendiere. Demnach wäre das Angebot erlaubt, selbst wenn dm-Mitarbeiter und keine Ärzte die Screenings durchführen oder eines der Geräte gemäß Vorgaben eigentlich nur bei Augenärzten oder Optikern eingesetzt werden soll.

Wichtig für eine derartige Entscheidung sei, dass keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, erklärte Wesche. „Da reichen keine Hinweise.“ Hierzu können beide Seiten nun schriftlich ihre Argumente darlegen.

Der dm-Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer, sagte nach der Verhandlung, es gehe um Grundsätzliches: „Nämlich die Frage, wie wir als Gesellschaft Gesundheit denken wollen, Gesundheitsvorsorge denken wollen.“ Sowohl die Bedürfnisse der Kundschaft änderten sich als auch die technologischen Voraussetzungen.

Artikel 7 von 9