Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt – sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)
Der Mieterbund hatte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH geklagt. Mieterinnen und Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
Der Mieterbund kritisierte das als „unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieterinnen und Mieter in der konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt. Zum anderen könnten sich Mieterinnen und Mieter veranlasst sehen, einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie „faktisch auf ihre freie Wahl des Stromversorgers“.
Stromtarife lassen sich gerade ab rund 25 Cent die Kilowattstunde abschließen, zeigen Daten des Vergleichsportals Verivox. Enthalten sind Grundgebühr, einmalige Wechselboni und eine Preisgarantie von 12 Monaten. Ohne den Wechsel-Bonus-Effekt sind die Kosten jeweils deutlich höher.DPA/MAS