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14. September 2026
Wenn das Fitnessstudio Teil einer Kette ist, kann man einfach zu einer anderen Filiale wechseln, so es denn eine gibt. Falls nicht, muss man regulär kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gibt es in der Regel nicht. © Dickson Lee/IMAGO
Das Schwerste ist geschafft: eine neue Wohnung gefunden
Dieser Artikel (ID: 2586033) ist am 14.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).