Checkliste für den Umzug

von Redaktion

Wenn das Fitnessstudio Teil einer Kette ist, kann man einfach zu einer anderen Filiale wechseln, so es denn eine gibt. Falls nicht, muss man regulär kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gibt es in der Regel nicht. © Dickson Lee/IMAGO

Das Schwerste ist geschafft: eine neue Wohnung gefunden und der Mietvertrag unterschrieben oder der Kauf besiegelt. Doch vor dem Umzugstermin gibt es noch mehr zu tun, als Kisten zu packen und eine Umzugsfirma zu beauftragen. Denn nicht jeder Vertrag kann oder soll am neuen Wohnort einfach so weiterlaufen. Wer sich zu spät um eventuelle Änderungen oder Kündigungen kümmert, verschenkt damit Geld.

Strom

Ein Strom- oder auch Gasvertrag endet nicht automatisch, weil man aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht. Vor dem Umzug gilt also: Man muss den Vertrag kündigen oder mit dem Anbieter eine Weiterversorgung im neuen Heim vereinbaren. Für die Kündigung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist die Mindestvertragslaufzeit vorbei und der Vertrag kann regulär gekündigt werden. Hier hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen, in denen Laufzeiten und Kündigungsfristen stehen. Nur die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag in jedem Fall. Daher sollte man, wenn ein Umzug bevorsteht, frühzeitig klären, ob und mit welchem Vorlauf man kündigen kann. Ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht um, gibt es bei einem Umzug zwar ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt hier sechs Wochen. Doch wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen anbietet, den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den gleichen Bedingungen weiterzuführen, entfällt das Recht, aus dem Vertrag auszusteigen. Ein Sonderfall betrifft Verbraucher, die in der Grundversorgung sind: Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das ist auch wichtig zu wissen, falls man den Strom für die neue Wohnung nicht rechtzeitig angemeldet hat, und schnell aus der meist sehr teuren Grundversorgung wieder heraus will.

Internet

Wer umzieht, sollte so früh wie möglich klären, mit welchen Fristen der Vertrag für den Internetanschluss gekündigt werden kann – und ob der Anbieter am neuen Wohnsitz die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Ist das der Fall, lässt sich der Vertrag mitnehmen. Ist das nicht der Fall, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Soll der Vertrag mitgenommen werden, rät die Bundesnetzagentur, den Anbieter „so früh wie möglich“ über den Umzug zu informieren. Dann wird ein Tag festgelegt, an dem die Versorgung bei der alten Adresse ab- und bei der neuen eingeschaltet wird. Der Anbieter kann laut der Behörde dafür ein Entgelt verlangen – das dürfe aber nicht höher sein als die für einen Neuanschluss fällige Summe. Im Fall der Vertragsmitnahme dürfe der Anbieter außerdem weder die vereinbarte Laufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.

Internetausfall

Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass Verbraucher das Recht auf eine Ausfallentschädigung haben, wenn bei einem Umzug entweder die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, zumindest sofern der Verbraucher nicht dafür verantwortlich ist. Oder wenn der Anbieter einen bereits vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat. Die Entschädigung liegt bei maximal zehn Euro pro Arbeitstag beziehungsweise versäumtem Termin. Alternativ dürften Betroffene 20 Prozent des im Vertrag vorgesehenen Monatsentgelts verlangen, wenn das mehr als zehn Euro sind.

Wer dringend auf Internet angewiesen ist, kann mit mobilem Internet vorbeugen. Die meisten Mobilfunktarife bringen das ohnehin mit. Doch falls nicht oder falls das Datenvolumen zu gering ist, bieten mittlerweile viele Anbieter monatlich kündbare Optionen an, mit denen sich ein Ausfall zumindest abfedern lässt. Wichtig ist nur, dass das jeweilige Mobilfunknetz am neuen Wohnort ausreichend gut ist.

Fitnessstudio

Wer Mitglied einer Fitnessstudio-Kette ist und auch am neuen Wohnort dort weiter trainieren will und kann, muss nicht handeln. Anders sieht es aus, wenn die Kette am neuen Wohnort kein Studio hat, und man daher gerne aus dem Vertrag aussteigen würde. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt es in der Regel allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale Hessen weist jedoch darauf hin, dass viele Studios auf freiwilliger Basis ein Sonderkündigungsrecht anbieten würden, wenn der neue Wohnort zu weit entfernt sei. Wer unsicher ist, schaut in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer nicht die Möglichkeit hat, außer der Reihe zu kündigen, muss die vereinbarte Laufzeit einhalten und rechtzeitig kündigen. Weil Studios hier mittlerweile unterschiedliche Modelle anbieten und häufig auch monatlich kündbare Verträge, kann es bei einem absehbaren Umzug lohnen, rechtzeitig auf einen kurzfristig kündbaren Tarif umzusteigen.

Versicherungen

Auf der Liste der Vertragspartner, denen die neue Adresse rechtzeitig mitgeteilt werden muss, dürfen auch Versicherungsunternehmen nicht fehlen. Doch Achtung: Bei einem Umzug können sich hier auch die Versicherungsbedingungen ändern. Das gilt für Policen, bei denen der Wohnort oder die Wohnbedingungen einen Rolle spielen: zum Beispiel die Haftpflichtversicherung fürs Auto, die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung bei Eigentum. Auch bei weiteren Versicherungen können Anpassungen nötig werden: Bei einer Rechtsschutzversicherung kann sich die Situation als Mieter, Eigentümer oder Vermieter ändern, bei einer Haftpflichtversicherung die Familiensituation oder Haftungsrisiken als Eigentümer.

Nachsendeauftrag

Es ist einer der Klassiker auf der To-Do-Liste bei einem Umzug: Nachsendeauftrag einrichten. 31,90 Euro kostet das bei der Deutschen Post für eine Laufzeit von sechs Monaten, wenn man den Auftrag online erteilt. Doch mit etwas Planung lässt sich diese Summe sparen. Denn mit vielen Vertragspartnern – von Banken bis zum Fitnessstudio – läuft die Kommunikation oft ohnehin schon digital. Außerdem muss man ihnen sowieso die neue Adresse mitteilen. Wer damit nicht erst am Umzugstag anfängt, sondern schon einige Wochen vorher darüber informiert, ab wann und welche neue Adresse gilt, kann sich den Nachsendeauftrag im besten Fall sparen. Positiver Nebeneffekt: Auch unerwünschte Werbung kommt nicht an den neuen Wohnort mit.

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