Berechnet eine Autowerkstatt unnötige oder überhöhte Reparaturkosten, spricht man im Zusammenhang mit Versicherungsfällen vom sogenannten Werkstattrisiko. Es geht bei der Regulierung darum, wer dieses Risiko trägt. Vor Kurzem bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH): Grundsätzlich liegt bei einem Kas
Dieser Artikel (ID: 2589973) ist am 21.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).