Wer im Job Geld ausgibt, kann sich einen Teil davon über die Steuererklärung zurückholen. Denn nicht nur die tägliche Fahrt zur Arbeit kann steuerlich berücksichtigt werden. Auch eine berufliche Weiterbildung, die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder ein aus beruflichen Gründen notwendiger Umzu
Dieser Artikel (ID: 2592311) ist am 24.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).