SOZIALES

Bargeldverwaltung darf nichts kosten

Wenn ein Pflegeheim für seine Bewohner Bargeld verwaltet, so darf diese Dienstleistung nichts kosten. Denn bei dem Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung handelt es sich um eine sogenannte Regelleistung im Rahmen der sozialen Betreuung in einer stationären Einrichtung, erklärt die

Mittwoch, 7. Oktober 2026

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