Wenn ein Pflegeheim für seine Bewohner Bargeld verwaltet, so darf diese Dienstleistung nichts kosten. Denn bei dem Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung handelt es sich um eine sogenannte Regelleistung im Rahmen der sozialen Betreuung in einer stationären Einrichtung, erklärt die
Dieser Artikel (ID: 2594869) ist am 29.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).