Im Prozess um Rabatte auf der App des Lebensmittelhändlers Lidl hat das Oberlandesgericht in Brandenburg die Klage abgewiesen. „Wir sind sachlich nicht zuständig“, sagte der Richter bei der Begründung der Entscheidung. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Rabatt-Apps eine Diskr
Dieser Artikel (ID: 2595772) ist am 30.09.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).