Werner S.: „Vor Kurzem habe ich erfahren, dass der Freibetrag für meinen Stiefenkel lediglich 20.000 Euro beträgt. Ist das korrekt? Meine Ehefrau hat einen nicht ehelichen Sohn. Mein Stiefsohn, aus dessen Ehe wurde ein Sohn geboren
Dieser Artikel (ID: 2605286) ist am 16.10.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).