RECHT

Keine Meldepflicht im Krankenstand

Wer krank ist, kann dringende berufliche Aufgaben schon mal vergessen. © Bernd Weißbrod, dpa

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der ein Beschäftigter mit der Krankmeldung gleichzeitig auf „etwaige dringliche Arbeiten“ hinweisen muss, ist unwirksam. Eine Abmahnung, die sich allein auf den Verstoß ge

Donnerstag, 5. November 2026

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