Traunstein/Grassau – Zwei Familien in einem Asylbewerberheim in Grassau gerieten öfters in Streit. Einmal sollte ein Ehemann die mit Zwillingen schwangere Ehefrau des anderen auf den Bauch geschlagen und damit vorzeitige Wehen ausgelöst haben. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verurteilte den Angeklagten gestern wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ und „Beleidigung“ des Kindes mit „Bastard“ zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro, somit von 1800 Euro. Freispruch erteilte der Richter bezüglich eines „versuchten Schwangerschaftsabbruchs“.
Polizist: Es war ein Mordstohuwabohu
Der Vorfall soll sich am Nachmittag des 18. Februar 2019 in der Unterkunft ereignet haben. Der Angeklagte habe demnach der Geschädigten gedroht, „den Bastard in ihrem Bauch zu zerstören“, ehe er ihr unvermittelt einen Schlag mit der flachen Hand gegen die rechte Bauchseite versetzte. Der Schlag sollte zu vorzeitigen Wehen geführt haben, außerdem zu einem Bluterguss und Bauchschmerzen.
Irgendjemand verständigte damals die Polizei. „Es war ein Mordstohuwabohu“, erinnerte sich ein Streifenbeamter. Eine Frau sei am Hals verletzt gewesen, eine andere habe sehr lange Fingernägel gehabt, die zu den Verletzungen gepasst hätten. Die im Flur auf einem Stuhl sitzende schwangere Frau mit den Halsverletzungen sei aufgebracht gewesen und habe über Bauchschmerzen geklagt. Sie habe weder einen Arzt noch einen Krankenwagen gewollt. Dennoch sei wegen der Schwangerschaft sicherheitshalber der Transport in eine Klinik veranlasst worden, berichtete der Polizeizeuge. Erst Tage später – bei der Anhörung mit einem Dolmetscher – habe die Frau den Schlag auf den Bauch erwähnt.
Keine Anhaltspunkte für vorzeitige Wehen
Eine Asylsozialberaterin konnte zur Aufklärung des Geschehens gestern wenig beitragen. Eine Kollegin wusste, dass die beiden Ehepaare aus dem gleichen Dorf in Nigeria stammen. Die Gründe für Streitigkeiten in der Unterkunft seien zumeist nichtig, die Auseinandersetzungen emotional. Die Damen würden schon mal handgreiflich. Sie beschrieb den Angeklagten als ruhig. Von einem von ihm beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch habe sie nie etwas gehört, betonte die Zeugin. Der rechtsmedizinische Sachverständige, Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg, stellte im Klinikum Traunstein an der Schwangeren abheilende Kratzer am Hals fest, die „nachvollziehbar zu einer Auseinandersetzung unter den Frauen passten“. Ob ein Schlag einen Bluterguss und vorzeitige Wehen ausgelöst hatten – dazu konnte der Gutachter keine Anhaltspunkte nennen. Ein Hämatom sei bei der Aufnahme nicht dokumentiert worden. Letztlich könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit ein Kausalzusammenhang zwischen einem Schlag und den Wehen belegt werden. Vorzeitige Wehen könnten auch durch eine hochemotionale Situation wie zum Beispiel die geschilderte Auseinandersetzung verursacht werden. Die Ärzte hätten die Wehen stoppen können. Die Zwillinge kamen übrigens drei Monate später gesund zur Welt. Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel sprach von einer „schwierigen Hauptverhandlung“. Dennoch habe sich aus seiner Sicht der Tatverdacht erhärtet. Er glaube der Geschädigten. Ihre Angaben seien durch andere Zeugen bestätigt worden. Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung sei angemessen und erforderlich.
Bastard ist rechtlich eine Beleidigung
Laut dem Verteidiger, Miguel Moritz aus Traunstein, steht Aussage gegen Aussage. Die Angaben der Frau seien widersprüchlich. Schon vorher habe es Streit gegeben und damit ein Motiv, etwas hinzuzudichten. Ein Vorsatz seines Mandanten für einen Schwangerschaftsabbruch sei nicht zu erkennen. Freispruch müsse die Folge sein. Der 40-Jährige beteuerte im „letzten Wort“: „Ich habe die Frau nicht angerührt.“ Dem Urteil des Richters zufolge hat die Geschädigte das Gericht nicht bewusst angelogen. Ihre Aussagen bei der Polizei seien konstant. Sie habe den Angeklagten nach dem Schlag gegen den Bauch bis zum Büro verfolgt und auf Englisch gerufen: „Er ist ein böser Mann.“ Laut Ott war ein „versuchter Schwangerschaftsabbruch“ nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Die Wehen könnten auch durch Stress ausgelöst worden sein. Der Versuch eines Schwangerschaftsabbruchs setze einen „Vorsatz“ voraus – der ein „Wissen“ und ein „Wollen“ des Angeklagten, dass es zu Wehen kommt, erfordere. Der Angeklagte habe das Kind als Bastard bezeichnet. Das sei rechtlich eine Beleidigung. Die etwas höhere Geldstrafe begründete Ott: „Es ist verwerflich, einer schwangeren Frau auf den Bauch zu schlagen. Das ist eine niedere Gesinnung.“