Hofname und Größe hängen zusammen

von Redaktion

Das System „Hoffuß“ bestimmt die Größe der Bauerngüter und legt die Höhe der Abgaben fest

Keine alphabetische, sondern eine sachliche Anordnung ist die Reihenfolge Maier – Huber – Lechner. Die Erklärung liefert ein Blick auf die Bezeichnungen für die Hausnamen der Bauernhöfe in unseren Dörfern. Was steht also tatsächlich genau hinter der Reihenfolge Maier, Huber, Lechner?

Die Antwort kann man beispielsweise dem Historischen Atlas von Bayern entnehmen. Als Musterbeispiel für unsere drei Hausnamen nehmen wir das Pfarrdorf Litzldorf, das unterhalb von Sulzberg und Farrenpoint liegt.

1967 erschien als Heft 17 des Atlasteils Altbayern der Band „Landgericht Bad Aibling und Reichsgrafschaft Hohenwaldeck“ von Franz Andrelang. Dort befinden sich statistische Beschreibungen des Güterbestands des Landgerichts Aibling aus dem Jahre 1752. Dabei ist nicht nur die Grundherrschaft – beispielsweise Kloster Tegernsee –, sondern auch die Hofgröße angegeben. Zum Vergleich mit dem Stand von heute lassen wir eine sehr kenntnisreiche Litzldorferin zu Wort kommen. Die Anne ist eine Bäurin, schreibt sich Eisenberger und ist die Moarin vo Lisldarf – Beruf, Familienname, Hausname. Die Moarin zählt fast alle Hofnamen auf, die schon 1752 genannt sind: „Bein Huaber, Lechner, Lederer, Foidda (Falter), Schuasdafranz (1752 Schusterhans), Hammerschmied (1752 Hufschmid), Weberkaschpa (Weberkaspar, 1752 Weberhansl), Wongner (Wagner, 1752 wohl Kistler), Müllner (1752 Müller). Und der Wirt!“ Selbst den Hofnamen Helmstreiter von 1752 kann die Anne ausdeuten: „Des is iatz bein Hoizza (Holzer).“ Sogar für den eher ungewöhnlichen Hofnamen „Groß“ von 1752 weiß sie ein Gegenstück: „Bein Groussn hoaßds aa z Oberhofen ent.“

Im Atlas befinden sich neben jedem Hofnamen Bruch-Zahlen. Beim Lechner etwa steht „1/4“. Damit sind wir wieder bei der Reihenfolge der Hofgröße. Diese wurde vor dreihundert Jahren per Hoffuß beziehungsweise Hofmaß gemessen.

Der größte Hof war der Hof des „Maior“, lateinisch „der Größere“. Er wurde entweder vom Grundherrn selbst oder, häufiger, von seinem Verwalter bewirtschaftet. Ein Maierhof galt als ganzer Hof; er besaß 40 bis 90 Tagwerk Grund und hatte bis zu sechs Pferde zur Verfügung. Als halber Hof galt der Huber, dem zwei Pferde zustanden und dessen Hof 30 Tagwerk groß war.

Das Lehen des Lechners war ein Viertelhof, dem ein Pferd zugestanden wurde und der 15 bis 20 Tagwerk bewirtschaftete. Achtelhöfe waren die Höfe der Sölder, Sedler; sie besaßen fünf bis 10 Tagwerk Grund und hatten ein oder zwei Kuhgespanne. Sechzehntel Höfe waren Leer- oder Bausölden. Deren Bewohner waren zumeist Handwerker und besaßen ein bis drei Tagwerk Grund, eine Kuh und ein paar Milchgeißen. Zweiunddreißigstel Höfe wurden von den (Klein)-Häuslern bewohnt, denen nur eine Milchgeiß zusammen mit einem kleinen Hausgarten zugestanden wurde und die sich als Taglöhner ihren Unterhalt verdienten.

Eine gewisse Besonderheit verraten wir der Anne aber nicht: Der Mair von Litzldorf war 1752 „nur“ ein halber Hof, weil er zugunsten eines anderen Hofes („Schwab“) geteilt worden war. Das System „Hoffuß“ bestimmte einerseits die Größe der Bauerngüter, andererseits legte es dadurch die Höhe der Abgaben und Arbeitsdienste fest, die der Lehensnehmer seiner Grundherrschaft zu leisten hatte. Anfangs des 19. Jahrhunderts wurde der Hoffuß durch die Grundsteuer abgelöst. Armin Höfer

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