Blick in ein besonderes Lexikon
Hier ist keine Stadt entstanden, sondern eine Statt, nämlich (stattliche) Wohnstätte.Foto Höfer
Das Auf und Ab bei der Verschriftlichung unserer Ortsnamen seit 1867
Im Jahre 1861 war es so weit: Die Landgerichte, die im Königreich Bayern zugleich Verwaltungsbehörden und Justizorgane waren, gaben im Sinne einer demokratischen Gewaltenteilung per Gesetz die administrativen Verwaltungsaufgaben ab. Diese worden ab 1862 auf die neu geschaffenen Bezirksämter übertrag