Im Jahre 1861 war es so weit: Die Landgerichte, die im Königreich Bayern zugleich Verwaltungsbehörden und Justizorgane waren, gaben im Sinne einer demokratischen Gewaltenteilung per Gesetz die administrativen Verwaltungsaufgaben ab. Diese worden ab 1862 auf die neu geschaffenen Bezirksämter übertragen. 1939 wurden die Bezirksämter in „Landkreise“ umbenannt.
Die Landgerichte blieben als Zentren der Rechtspflege zunächst erhalten, bis sie gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu Bezirks- und Amtsgerichten umgewandelt wurden.
Dabei blieben aber die Sprengel der ehemaligen Landgerichte als sogenannte „Landgerichtsbezirke“ bis zur Gebiets- und Landkreisreform von 1972 weitgehend erhalten.
Dem neu geschaffenen Bezirksamt Rosenheim waren 1862 die Landgerichtsbezirke Aibling, Prien und Rosenheim selbst zugeteilt worden.
Die längstens bis 1978 existierenden Gemeinden waren schon 1818 durch ein königliches Gemeinde-Edikt entstanden.
Zu den ersten amtlichen Darstellungen der 1862 eingeführten Bezirksämter gehört das Lexikon „Topographisch-Statistisches Handbuch des Königreich’s Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon“, das 1867 „nach amtlichen Quellen“ von „Oberlieutenant J. Heyberger, Hauptmann Chr. Schmitt und Hauptmann v. Wachter“ bearbeitet wurde.
Dieses Lexikon ist eine wahre Fundgrube für die Schreibung beziehungsweise Verschriftlichung unserer Ortsnamen, insbesondere wenn man einen Vergleich mit der heutigen Schreibweise anstellt. Auffällig sind dabei besonders die folgenden Beobachtungen:
1867 wurde zumeist noch nicht zwischen Stadt und Statt, letzteres im Sinne von Stätte, Wohnstätte, unterschieden. Hochstätt, heute in der Gemeinde Schechen, schrieb sich damals als Hochstädt.
In der Gemeinde Rimsting lautete derselbe Ortsname schon damals, genauso wie heute, Hochstätt. In der ehemaligen Gemeinde Litzldorf, jetzt Bad Feilnbach, gab es 1867 für die heutige Einöde Hausstatt die Schreibung Hausstadt, während der Rosenheimer Ortsteil Hausstätt schon 1867 das -tt im Namen hatte.
Bis zum heutigen Tag bringen die Zuagroasdn die Zwielaute ei und oa durcheinander, und nicht nur diese! Schwaigfeld in der alten Gemeinde Dettendorf schreibt sich jetzt als Schweigfeld. Aber Schwaig, damals zu den alten Gemeinden Pang und Tattenhausen gehörend, sowie Schwaig, damals wie heute in der Gemeinde Flintsbach, behielten die ai-Schreibweise. Zum Glück!
Sie sprechen sich nämlich allesamt mit „oa“. Aber Schweigfeld? Soll es jetzt mit „ei“ gesprochen werden? Bitte zur alten Schreibung zurückkehren!
Sodann die Weidach-Orte. 1867 herrschte ein regelrechtes Durcheinander: Waidach 1867 in den damaligen Gemeinden Götting, Wiechs und Vagen, Weidach in den Gemeinden Hohenaschau, jetzt Aschau, und Vogtareuth. Richtigerweise lautet der Name jetzt überall „Weidach“.
Zugrunde liegt nämlich nicht die Vieh-Weide, d’ Woad, sondern der Weiden-Baum.
Soll man Thonbichl (Gemeinde Großkarolinenfeld) von der Tonerde herleiten? Die Schreibung „Thannbichl“ von 1867 spricht dagegen: „Bewaldete Erhöhung“ also! War 1867 die Schreibung „Söppl im Holz“ Resultat eines Hörfehlers? Servus, Seppl!