Den Lockerungen zufolge, darf der Nachwuchs unter Einhaltung vieler Corona-Regeln zumindest im Freien wieder trainieren. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass in Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich ist. Dass diese Regelung wieder nicht für alle gültig ist, darauf machte der Bayerische Skiverband (BSV) aufmerksam. Der BSV wollte die wenig verbleibenden Skitage in diesem Winter jetzt noch effektiv nutzen, um zumindest dem jungen Nachwuchs noch ein paar Trainingstage auf Schnee zu ermöglichen.
„Der Deutsche und der Bayerische Skiverband haben gemeinsam ein Konzept erarbeitet, mit dem Ziel, allen Kindern unter 14 Jahren mit einer gültigen Race-Card ein Schneetraining in den sieben derzeit geöffneten Sportanlagen zu ermöglichen“, teilte der Verband auf seiner Facebook-Seite mit. „Leider und zu unserem vollkommenen Unverständnis haben wir nun erfahren, dass dieses Konzept nach einer Anordnung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nicht umgesetzt werden kann.“ Damit wurde aus dem Training nichts – und das ist erneut ein Rückschlag für den Nachwuchs. Deshalb hat sich der BSV zu einem drastischen Schritt entschieden: „Der Bayerische Skiverband reicht hierzu mit der Unterstützung des Deutschen Skiverbands Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein und prüft weitere rechtliche Schritte, um die Öffnung der Sportstätten für alle Race-Card-Inhaber unter 14 Jahren zu erwirken.“bst