„Kein Vertrauen zu unserem Präsidium“

von Redaktion

Bosl, Teubl und Dücker treten zurück

Rosenheim/Mühldorf – Die Fachsparte Eisstocksport des Bayerischen Eissport-Verbandes (BEV) ist führungslos. Per E-Mail teilten Landesobmann Alois Bosl aus Parkstetten, dessen Stellvertreter Christian Teubl aus Abensberg und der Landessportleiter Christian Dücker aus Schwabhausen dem Präsidium des Deutschen Eisstock-Verbandes (DESV) mit, dass sie mit sofortiger Wirkung geschlossen zurücktreten. In einem offenen, juristisch begutachteten Brief haben Bosl, Teubl und Dücker allen Funktionären der Fachsparte Eisstocksport des BEV die Gründe dafür mitgeteilt.

„Der Grund für unsere Rücktritte ist, dass absolut kein Vertrauen zu unserem BEV-Präsidium mehr besteht und eine Zusammenarbeit aus diesem Grunde nicht mehr möglich ist“, so der erste Satz im zweiseitigen Schreiben. Dieser Vertrauensverlust basiert vordergründig auf der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München I, welche im „Zivilgerichtsverfahren TSV Kühbach“ am 6. April erwirkt wurde. Vertreter der Fachspartenleitung waren dazu gar nicht geladen und durften weder Stellung zu dem Verfahren beziehen, noch wurden sie darüber in Kenntnis gesetzt.

In der weiteren Erklärung werden die Fakten aus Sicht der drei ehemaligen Stocksportfunktionäre dargelegt. Dabei wird rückblickend bis zum Sommer 2019 erläutert, warum der EC Ebra Aiterhofen nach der abgesagten Corona-Saison 2020 und der mit Zustimmung aller 32 Erst- und Zweitbundesligisten ohne Auf- und Abstiegsrecht ausgetragenen Bundesliga-Spielzeit 2021 im Starterfeld der diesjährigen Saison als Bundesligist geführt wird und nicht der TSV Kühbach. Da der EC Grub im Februar 2022 seine Bundesliga-Mannschaft vom Spielbetrieb komplett abmeldete, verbleibt gemäß Bayerischer Spielordnung Punkt 4.3 Absatz 9 der letzte Absteiger in der Spielklasse. Und dies war in der Sommersaison 2019 Aiterhofen. Danach ging es hin und her. Kühbach erwirkte vor dem Landgericht München I am 6. April eine einstweilige Verfügung. Begründet wurde dies seitens des TSV Kühbach so, dass durch den Verzicht des Aufstiegs vom EC Grub dem Fünftplatzierten in der 2. Bundesliga 2019 das Aufstiegsrecht zufällt.

Laut gültiger Rechtsordnung wäre eine weitere Verfahrensart allerdings gar nicht mehr zulässig gewesen. „Aufgrund dieses Vorgehens des Präsidiums fehlt für eine weitere Zusammenarbeit jegliche Basis“, so das abschließende Statement von Bosl, Teubl und Dücker. kam

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