Bad Gögging – Der Abschied von Präsident Rainer Koch und die Wahl des schwäbischen Bezirkschefs Christoph Kern zum neuen Chef des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) stellte auf dem Verbandstag zahlreiche Sachentscheidungen in den Schatten, die im Fußball-Alltag für viele Vereine durchaus wichtig sind. Die OVB- Heimatzeitungen geben eine Übersicht:
Zeitstrafe: Die im Vorfeld heiß diskutierte Zehn-Minuten-Zeitstrafe kommt wieder – allerdings nur von der C-Klasse bis zur Landesliga. Damit kann ein Schiedsrichter einen Spieler für zehn Minuten zum „Abkühlen“ schicken, wenn er eine Gelbe Karte nicht für ausreichend hält oder noch nicht Gelb-Rot geben will. Von 1978 bis 1992 hatte es die Zeitstrafe im Amateurfußball schon gegeben, ehe sie auf Druck des Fußball-Weltverbandes Fifa durch Gelb-Rot ersetzt wurde. 72 Prozent der bayerischen Vereine hatten sich in einer Umfrage vor dem Verbandstag für die Zeitstrafe ausgesprochen.
Kein „Europacup-Modus“: Die Auswärtstor-Regel ist – wie seit dem vergangenen Jahr bei den Profis – auch im bayerischen Fußball Geschichte. Von Bedeutung war sie bisher nur in der Relegation und dann, wenn der direkte Vergleich über die Platzierung in der Abschlusstabelle entschied.
Synchron: Nur noch am letzten Spieltag müssen alle für Auf- und Abstieg bedeutsamen Spiele einer Liga gleichzeitig angepfiffen werden, um unfaire Tricksereien zu vermeiden. Bisher galt das für die letzten beiden Spieltage.
Spielabsagen: Die Amateurklubs bekommen einen „Freischuss“ mehr. Erst wenn eine Mannschaft zum vierten Mal in der Saison nicht angetreten ist, fliegt sie aus der Liga und muss – in der Regel – in der C-Klasse wieder anfangen. Bisher war schon beim dritten Mal Schluss.
Neustart: Normalerweise müssen neue Vereine oder Mannschaften ganz unten anfangen, in der C-Klasse. In Ausnahmefällen – etwa nach einer Pleite – war das auch bis zur Kreisliga möglich. In Zukunft kann eine neue Mannschaft auch in der Bezirks- oder Landesliga einsteigen, etwa wenn eine komplette Bundesliga-Junioren-Elf zur zweiten Herrenmannschaft wird. Erster Nutznießer könnte die SpVgg Unterhaching sein. Die neue Reserve des Regionalligisten spielt bereits in der neuen Saison in der Landesliga Südwest mit – allerdings noch außer Konkurrenz.
1+5 statt 3+3: In der B- und C-Klasse durften zweite und dritte Mannschaften von Kreisligisten, Kreis- und A-Klassisten in Ligaspielen bisher drei Spieler aus der ersten Mannschaft einsetzen, die nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit normalerweise zwei Spiele für die Reserve gesperrt sind. Ab sofort ist es nur noch einer. Der BFV reagiert damit auf die erhöhte Zahl von fünf (bis 2021: drei) Einwechselspielern. Er will verhindern, dass bis zu acht Spieler aus der ersten Mannschaft (fünf nach der Pause eingewechselte und drei weitere) anschließend auch für die zweite auf dem Platz stehen. Mit der Neuregelung bleibt es bei maximal sechs.
Corona: Alle hoffen, dass die Pandemie den Spielbetrieb nicht mehr durcheinanderbringt. Wenn doch, wird es leichter für die Vereine, ein Spiel abzusagen. Bisher konnten sie das nur, wenn weniger als 13 nicht-infizierte Spieler – zumindest auf dem Papier – einsatzfähig waren. Künftig ist das schon bei weniger als 15 möglich.
Spielerpass: Der DJK-SV Griesstätt hat sich – zusammen mit einer Handvoll weiterer Antragsteller aus ganz Bayern – durchgesetzt. Der Spielerpass auf Papier wird – vor allem aus Umweltgründen – 2023 endgültig abgeschafft und durch die längst vorherrschende elektronische Version ersetzt. Der BFV erklärte, das habe er ohnehin vorgehabt, brauche aber noch ein Jahr zur Umsetzung.
Frauen: Der DFB hatte es in der vergangenen Woche beschlossen, der BFV zog sofort nach: Frauen dürfen im Amateurfußball künftig auch in Männermannschaften mitspielen. Bisher ging das nur bei Kindern. Wie die Regelung konkret aussieht, muss aber noch festgelegt werden. Eine Bundesliga-Spielerin wäre in der Männer-Kreisliga sicher ein Gewinn – dass das erlaubt wird, ist aber fraglich.
Werbung: Bisher ist Trikotwerbung nur auf der Brust und am Ärmel möglich. Künftig dürfen Vereine aus Bayern den Schriftzug eines Werbepartners auch auf dem Rücken (unter der Rückennummer) und auf der Rückseite der Hose verwenden. In Österreich ist das schon längst gang und gäbe.