Karten für Bayern-Spiel

von Redaktion

Verlosung für Mittwoch-Partie gegen Manchester City

München – Was für ein Knaller zwei Tage vor dem Heimspiel des FC Bayern München in der Königsklasse gegen Manchester City. Die OVB-Heimatzeitungen haben auf den letzten Drücker noch vier Karten für das Viertelfinal-Rückspiel am Mittwoch, 21 Uhr, in der Allianz-Arena erhalten. Die Chancen des FC Bayern München auf ein Weiterkommen stehen zwar nach der 0:3-Hinspielniederlage nicht sonderlich gut, aber wenn es eine deutsche Mannschaft schaffen kann das Ergebnis zu drehen, dann die Bayern. Möglicherweise gibt es eine magische Fußballnacht in der Allianz- Arena und vier Leser der OVB-Heimatzeitungen beziehungsweise User auf OVB online können live dabei sein. Die OVB-Heimatzeitungen verlosen in Zusammenarbeit mit „Paulaner als Partner des FC Bayern München“ zwei mal zwei Topkarten (Kategorie 1) für dieses Spiel. Und sollte den Bayern das Fußball-Wunder nicht gelingen, hat man wenigstes die aktuell wohl weltbeste Fußballmannschaft gesehen. Manchester City mit Trainer Pep Guardiola ist momentan kaum zu schlagen.

Drei Tore haben die Bayern in der Königsklasse zwar bislang noch nicht aufholen können, in der Saison 2014/15 zeigte aber auch der FCB schon mal große Comeback-Qualitäten. Nachdem die damals noch von Pep Guardiola trainierten Münchner im Viertelfinal-Hinspiel beim FC Porto eine 1:3-Pleite hinnehmen mussten, drehten sie im Rückspiel mächtig auf. Mit 6:1 fertigte man die Portugiesen in der Allianz-Arena ab und zog verdientermaßen ins Halbfinale ein. Allerdings, Manchester ist nicht Porto und Guardiola trainiert diesmal den Bayern-Gegner.

E-Mail an
sport@ovb.net

Um die Tickets zu gewinnen, muss eine E-Mail mit dem Betreff „Königsklasse Bayern“ mit Namen, Wohnort und Telefonnummer bis Mittwoch, 19. April, 10 Uhr, an sport@ovb.net geschickt werden. Die Gewinner werden sofort telefonisch benachrichtigt. Für dieses Spiel versenden wir Print@Home-Tickets. Diese Tickets können sowohl per PDF am Handy genutzt, aber auch ausgedruckt werden. Mitarbeiter des OVB-Medienhauses und deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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