Rosenheim – Ein Weltmeistertorwart musste schon einmal zahlen. Bodo Illgner stand 1990 im Tor der deutschen Fußballnationalmannschaft, als die Truppe von Teamchef Franz Beckenbauer bei der WM in Italien den Titel holte. Allerdings wurde Illgner nie verurteilt. 1987 hatte der Keeper des 1. FC Köln den Stuttgarter Karl Allgöwer gefoult, als dieser schon den Ball an ihm vorbeigelegt hatte. Allgöwer fiel böse und zog sich eine schwere Schulterverletzung zu, das Karriereende stand im Raum. Er forderte Schmerzensgeld von Illgner, dem allerdings kein Vorsatz nachzuweisen war. Also wurde den beiden Fußballern vom Gericht vorgeschlagen, einen Vergleich einzugehen.
2011 hatte der Bochumer Fußballprofi Mathias Concha Klage gegen Union Berlins Marc Younga-Mouhani eingereicht, nachdem er sich nach einem Foulspiel des Ex-Burghausers das Bein gebrochen hatte. Auf 200000 Euro Schmerzensgeld hatte Concha geklagt. „Ich musste zum Gericht und meine Aussage machen. Dann stand ich da wie ein Verbrecher“, erklärte Younga-Mouhani dem „Tagesspiegel“. Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg – anders als in den 1980er-Jahren in der Schweiz, als Lucien Favre 5000 Franken Strafe wegen eines Foulspiels an Pierre-Albert Chapuisat, dem Vater des Ex-Dortmunders Stephane, zahlen musste.
In Österreichs 1. Liga sorgt das Wiener Derby zwischen der Austria und Rapid zumeist für Aufsehen. Groß war der Aufruhr, nachdem Torwart Joey Didulica dem Rapid-Angreifer Axel Lawaree bei einer Rettungstat mit dem Knie ins Gesicht sprang. Didulica wurde vor Gericht zu einer Strafe von 60000 Euro verdonnert, in zweiter Instanz aber wieder freigesprochen, weil seine Aktion die Absicht hatte, den Ball zu spielen.
Im Eishockey ist Andrew McKim auch in Deutschland ein Begriff. Der kanadische Nationalspieler, der für sein Land an zwei Weltmeisterschaften teilnahm, spielte von 1996 bis 1999 für die Eisbären Berlin. Danach wechselte er in die Schweiz, wo er im Oktober 2000 die Karriere nach einem Foulspiel beenden musste. Im Spiel seiner ZSC Lions gegen den HC Davos wurde McKim nach einem Torabschluss von hinten gecheckt, fiel vornüber aufs Eis, verlor das Bewusstsein und zog sich in Folge des Sturzes eine schwere Gehirnerschütterung zu, die keine Fortsetzung der sportlichen Laufbahn mehr zuließ. Der Kanadier verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus und strebte dann eine Privatklage gegen seinen Gegenspieler Kevin Miller an. Vom Sportgericht wurde Miller für acht Spiele gesperrt und zu 3000 Franken Geldstrafe verurteilt. Die Privatklage von McKim wurde vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt und fand knapp fünf Jahre später ein Urteil: In erster Instanz wurde Miller zu drei Monaten Haft auf Bewährung, 1000 Franken Schadensersatz sowie Übernahme der Gerichtskosten verdonnert. Auf seine Berufung hin wurde der US-Amerikaner Miller vom Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 23. März 2007 vollumfänglich vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Gegen diesen Freispruch legte McKim Beschwerde ein, vor dem Bundesgericht wurde dieser stattgegeben. „In Bezug auf die Eventualerwägung wurde bereits erläutert, dass es den Beschwerdegegner belastet und nicht entlastet, sich willentlich in eine Situation manövriert zu haben, in der er weder die korrekte Ausführung des Checks kontrollieren, noch dessen schwere Verletzungsfolgen absehen konnte“, heißt es in der Urteilsbegründung. Und weiter: „In Bezug auf den Fahrlässigkeitsvorwurf ist mit der Anklagebehörde und der ersten Instanz davon auszugehen, dass die über die einfache Körperverletzung hinausgehenden Schädigungsfolgen für den Beschwerdegegner (Miller, d. Red.) als professionellen Hockeyspieler vorhersehbar und bei sorgfältigerem Vorgehen zweifellos auch vermeidbar gewesen wären.“ Einfach gesagt: Der Check wurde unkontrolliert und ohne Rücksicht auf mögliche Folgen ausgeführt, diese Folgen wären für einen professionellen Eishockeyspieler aber vorhersehbar und demnach auch vermeidbar gewesen.
Nach seiner Rückkehr in die USA hatte sich Miller geweigert, den Schuldspruch aus der Schweiz zu akzeptieren. Nun forderte die Versicherungsgesellschaft von McKim das Schmerzensgeld vor einem amerikanischen Gericht ein. Vier Jahre nach dem Urteil in der Schweiz – und letztlich 14 Jahre nach dem Foulspiel – wurde Miller, ein Haudegen mit über 700 Spielen in der nordamerikanischen Profiliga NHL, in Michigan zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 1,1 Millionen Dollar verurteilt.