Fussball

Schwaben Augsburg atmet zum Teil auf

von Redaktion

Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zugunsten des Gegners aufgehoben. Damit behalten die Siege der Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit. Dadurch, dass die am Verfahren beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich der BFV, Stand jetzt, nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung aus dem Berufungsverfahren äußern. Die Kommunikationshoheit obliegt aktuell den betreffenden Vereinen.

Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.dme

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