Rosenheim – Wende im Fall des nicht einsatzberechtigten Spielers des VfR Garching aus der Fußball-Landesliga Südost: Der Berufung des TSV 1860 Rosenheim wurde vom Verbandssportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) stattgegeben, anstelle eines Wiederholungsspiels wurden die Punkte den Sechzigern zugesprochen. Gleiches gilt für den VfB Forstinning, der ebenfalls ein drittes Mal in dieser Spielzeit gegen Garching hätte antreten müssen. Die neu angesetzten Spiele sind bereits wieder abgesetzt worden.
„Es freut uns, dass wir die Punkte bekommen, auch wenn wir sie jetzt nicht mehr benötigt hätten. Für Forstinning waren die Punkte wichtiger“, sagt Rosenheims Technischer Leiter Hans Fingernagel. In der Tat hat das neue Urteil für den VfB Forstinning eine große Bedeutung: Durch die drei Punkte sind die Mannen aus dem Landkreis Ebersberg wieder näher an das rettende Ufer herangerückt – drei Zähler beträgt der Rückstand noch. Was noch entscheidender ist: Der VfR Garching ist durch dieses Urteil beziehungsweise die Spielwertungen fix abgestiegen. Nachdem nur noch zwei Spiele zu absolvieren sind, haben die Kicker aus dem Münchner Umland nun zehn Punkte Rückstand auf Forstinning und damit die Relegationsplätze.
In den beiden Spielen gegen Rosenheim und Forstinning, beide von Garching gewonnen, hatte der VfR einen Spieler eingesetzt, der aus der Herbstrunde – damals noch in Diensten des Bezirksligisten TSV Ampfing – noch eine Rotsperre abzusitzen hatte. Die Garchinger hatten sich zwar beim BFV informiert, allerdings gab es Zeugenaussagen von Ampfinger Seite, dass der Spieler von der Sperre beim Wechsel informiert gewesen sei. Im ersten Urteil waren Wiederholungsspiele neu angesetzt worden, aber die Sechziger und auch Forstinning gingen in Berufung. Das alte Urteil wurde aufgehoben und jeweils eine Spielwertung vorgenommen. Da das Verbandssportgericht im BFV die letzte Instanz ist, ist der Weg hier für den VfR Garching erst einmal beendet. tn