München – Der FC Würzburger Kickers muss als Konsequenz aus den erschreckenden Vorfällen rund um das Spiel beim 1. FC Schweinfurt 05 seine Heimspiele in der Regionalliga Bayern bis auf Weiteres unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen: Dies hat der Verbandsanwalt des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem Sportgericht Bayern erwirkt. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich, eine aufschiebende Wirkung haben diese nicht.
Beim Gastspiel am 2. Mai im Schweinfurter Willy-Sachs-Stadion kam es im Kickers-Fanblock wiederholt zu massivem Einsatz von Pyrotechnik, der für mehrere Spielunterbrechungen gesorgt und die Gesundheit von Zuschauerinnen und Zuschauern gefährdet hatte. Die jetzt gem. § 53 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) verhängte Platzsperre (Ausschluss der Öffentlichkeit) besitzt bis zur Beendigung des Hauptsacheverfahrens Gültigkeit. Gem. § 40 Abs. 1 RVO hat der Vorsitzende des zuständigen Sportgerichts die einstweilige Verfügung erlassen, weil dies „zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Recht und Fairness im Fußballsport“ notwendig ist. Der Verbandsanwalt stellt mit Blick auf das Hauptsacheverfahren, in dem die Beteiligten umgehend zu Stellungnahmen aufgefordert worden sind, fest, dass „es sich um massive Verfehlungen der Gäste-Fans handelt“, und schließt auch einen Punktabzug nicht aus.re