Augsburg – Wird der Abstieg aus der Fußball-Regionalliga Bayern am Ende der Saison 2025/26 am grünen Tisch und nicht auf dem grünen Rasen entschieden? Es deutet einiges darauf hin. Betroffen sind die beiden Vereine aus Augsburg: Der FC Augsburg II (15 Punkte) belegt den besseren Relegationsplatz 15, Schwaben Augsburg (12) ist Schlusslicht. Aufgrund der Flutlicht-Problematik im Rosenaustadion droht beiden Teams nicht nur eine Geldstrafe, die zunächst auf 30.000 Euro festgelegt wurde, sondern es steht auch ein Punktabzug im Raum, von dem die Konkurrenten im Tabellenkeller profitieren könnten.
Die Problematik in der Kurzfassung: Wie sich per Stichtag 1. August 2025 herausgestellt hat, erreicht die Flutlichtanlage in der historischen Augsburger Rosenau nicht die in den Lizenz-Richtlinien geforderte Lichtstärke von 400 Lux, sie liegt dort sogar deutlich unter 300 Lux. Die Schwierigkeit ist: Das Stadion ist Eigentum der Stadt Augsburg und die hat derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung, der Umbau könnte geschätzt rund zwei Millionen Euro kosten. Nun gibt es aber vonseiten des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) eine Frist, die am 1. Februar 2026 abläuft. Klar ist: Bis dahin wird sich baulich nichts ändern lassen. Bundesliga-Klub FC Augsburg soll signalisiert haben, dass er die Kosten für die Stadt vorfinanzieren könnte. Zumindest könnte die Augsburger „Zweite“ als Ausweichstadion auch die WWK-Arena der Profis angeben und wäre so aus dem Schneider. Für den TSV Schwaben hingegen sieht es düster aus, denn für den Aufsteiger von 2024 gibt es keine andere Spielstätte in der Fuggerstadt, die den Vorgaben des BFV entsprechen würde.
Im Hintergrund laufen Gespräche, um eine Lösung zu finden. Der BFV habe eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht gestellt, spricht andererseits aber auch von einem Punktabzug. Schwaben-Manager Max Wuschek sagt: „Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Es könnte einen Punktabzug geben, allerdings ist auch nicht bekannt, wie hoch der sein könnte.“ Somit ist es eine Hängepartie für beide Klubs, denen die Hände insofern gebunden sind, weil sie nur Mieter in der Rosenau sind und direkt keinen Einfluss auf eine Lösung der Flutlicht-Charakteristik nehmen können.
Im Herbst landete in den Briefkästen beider Augsburger Vereine die Strafandrohung mit den 30.000 Euro, gegen die beide Widerspruch eingelegt hatten. Die Frist 1. Februar 2026, um die Mängel zu beseitigen, steht von BFV-Seite allerdings. Dass es vor allem für die Schwabenritter dick kommen könnte, räumt Wuschek ein: „Natürlich wussten wir um die Flutlicht-Problematik, doch uns wurde signalisiert, dass eine mögliche Strafe für uns zu verkraften wäre. Hätten wir gewusst, was da auf uns zukommt, hätten wir möglicherweise keine Regionalliga-Lizenz beantragt.“
So ist die Spannung nicht nur in Augsburg groß, was da abseits der Sportstätten passiert. Denn es steht eine Entscheidung über das sportliche Wohl durch das Sportgericht im Raum. Die Schwabenritter hatten schon vor einem Jahr in ihrer Premieren-Saison großes Glück, als sie nach mehrfachem Verstoß gegen die U21-Einsatzbestimmungen mit einer Geldstrafe und ohne Punktabzug davongekommen sind, nachdem sie eine bekannte Rechtsanwaltskanzlei einschalteten. Der Ausgang dieses Flutlicht-Problems wird wohl im Februar in die nächste Runde gehen, wenn gerichtlich weiter um eine Klärung gerungen wird. Es ist also durchaus denkbar, dass der Abstieg abseits des Rasens entschieden wird.dme