Bad Gögging – Trainer, Abteilungsleiter und Spieler der bayerischen Fußballvereine können aufatmen. Sie müssen von der neuen Saison an nicht mehr so viel rechnen, wenn es darum geht, wer in der zweiten und dritten Mannschaft spielen darf. Der Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) beschloss eine Vereinfachung des umstrittenen Paragrafen (§34) der Spielordnung, der nicht nur um drei Viertel geschrumpft ist, sondern auch Lockerungen bietet. „Das hilft uns, Mannschaften im Spielbetrieb zu halten“, sagte BFV-Präsident Christoph Kern.
Spieler aus der „oberen“ Mannschaft müssen ab Juli nur noch ein Spiel in der „unteren“ aussetzen, bisher waren es zwei (oder maximal 15 Tage). Das bedeutet: Spielt die zweite Mannschaft am Wochenende nach der ersten, hat der Trainer schon in der folgenden Woche wieder die freie Auswahl aus seinem Kader.
Zusätzlich gibt es noch einige Erleichterungen: Alle Vereine, auch die Bayern-, Landes- und Bezirksligisten, dürfen einen U23-Spieler, der in der ersten Mannschaft gespielt hat, danach auch in der zweiten Mannschaft einsetzen. Das soll sicherstellen, dass junge Fußballer, die an die erste Elf herangeführt werden, trotzdem genug Spielpraxis bekommen. Zwei Ersatzspieler, die erst nach der Pause eingewechselt wurden, dürfen ebenfalls in der „Zweiten“ spielen, unabhängig vom Alter.
Spielt die erste Mannschaft maximal in der Kreisliga, darf sie als „Joker“ einen weiteren Spieler sofort in der zweiten, unterklassigen Elf einsetzen. Damit will der BFV etwa verhindern, dass eine „Zweite“ plötzlich ohne Torwart dasteht, wenn der Ersatz-Keeper in der „Ersten“ einspringen muss.
Die zweite oder dritte Mannschaft eines Kreisliga-, Kreisklassen- oder A-Klassen-Vereins hat in der B- oder C-Klasse noch mehr Spielraum. Dort kann sie neben dem U23-Spieler und dem „Joker“ vier Spieler einsetzen, die im vorherigen Spiel der höheren Mannschaft erst nach der Pause eingewechselt wurden. Wo die A-Klasse schon die unterste Liga ist, wie in Niederbayern, gilt diese Regelung auch. Dabei beziehen sich die Einsatzregeln nun immer auf die nächsthöhere Mannschaft. Für die dritte Mannschaft in der C-Klasse ist ab Juli also ohne Belang, dass die „Erste“ in der Bezirksliga spielt.
Die erst nach der Corona-Pause wieder eingeführte Zehn-Minuten-Strafe ist in Bayern im Sommer schon wieder Geschichte. Das gilt auch für die Fünf-Minuten-Strafe bei den Jugendlichen, die es schon viel länger gibt. Die Regelsetzer der FIFA – und im Folgenden auch der DFB – hatten die Kriterien für die Verhängung einer Zeitstrafe so eng gesetzt, dass eine Mehrheit der Vereine (56,8 Prozent) auf den Kreistagen für die Abschaffung plädiert hatte.
Dem schloss sich der Verbandstag mit 230:14 Stimmen an. Den Zweck, einem Spieler eine „Denkpause“ auf der Bank zu geben und damit zu deeskalieren, hätte die „neue“ Zeitstrafe nicht mehr erfüllt. In der Bayernliga und der Landesliga muss ein Spieler oder eine Spielerin – wie bereits in der Regionalliga – künftig nach einer Gelb-Roten Karte oder der fünften Gelben Karte für ein Spiel aussetzen, wie die Delegierten beschlossen. Für die Kreisligen hatten die Vereine sich klar dagegen ausgesprochen, für die Bezirksligen war eine knappe Mehrheit dagegen.
Ein weniger strenger Umgang mit Spielgemeinschaften wurde auf dem Verbandstag dagegen abgeschmettert. Vereine aus Schwaben und Mittelfranken hatten gefordert, Spielgemeinschaften auch in der Bezirksoberliga der Frauen und der Bezirksliga der Männer zuzulassen – oder ihnen zumindest den Aufstieg aus der Kreisliga nicht zu verwehren. Das widerspreche dem Grundsatz, dass Spielgemeinschaften nur eine Notlösung seien, um einen vorübergehenden Spielermangel zu überstehen, erklärte Kern.ah