Reichertsheim – In der Bezirksliga-Partie zwischen der SG Reichertsheim-Ramsau/Gars und dem SB/DJK Rosenheim hat sich ein kurioser Fall ereignet, der in der Fußball-Region für Diskussionen sorgt. Nach der Verletzung des Schiedsrichters Pascal Hohberger und dem anschließenden Spielabbruch beim Stand von 2:0 für Reichertsheim in der 72. Minute gehen die Aussagen der beiden Vereine weit auseinander. „So was hat es in den letzten 20 Jahren nicht gegeben“, betonte Bezirksspielleiter Hans Mayer im Gespräch mit beinschuss.de. Nun gibt es offene Fragen. Beinschuss.de und die OVB-Sportredaktion suchen nach Antworten.
Was passiert, wenn sich der Schiedsrichter verletzt? Für einen solchen Fall gibt es in der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbands keine eigene Regelung. Daher greift laut Ronny Schmidt, Schiedsrichterobmann im Kreis Inn/Salzach, §65 der BFV-Spielordnung, „Nichtantreten des Schiedsrichters“. Damit ist zunächst klar: Verletzt sich ein Schiedsrichter und kann die Partie nicht fortsetzen, muss nicht automatisch abgebrochen werden. Zunächst wird nach einer Möglichkeit gesucht, die Begegnung mit einem Ersatz fortzusetzen. Dabei gibt §65 eine bestimmte Reihenfolge vor: Zunächst soll ein neutraler, anerkannter Schiedsrichter gefunden werden. Ist kein solcher verfügbar, können sich die beiden Vereine auch auf einen nicht neutralen anerkannten Schiedsrichter oder einen geeigneten Sportkameraden einigen. Ein Ersatz muss also nicht zwingend einem völlig anderen Verein angehören.
Wie läuft die Suche nach einem Ersatz ab? Wer die Suche konkret organisiert, ist laut Schmidt nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis kümmert sich zunächst der Schiedsrichter beziehungsweise sein Gespann darum, sofern er dazu noch in der Lage ist. „Das passiert ganz automatisch. Auch wenn es dazu keine Regel gibt, ist der Schiedsrichter der Hauptverantwortliche, um einen Ersatz zu suchen“, unterstreicht der Schiedsrichterobmann. Zudem werden die Vereine dabei eingebunden.
Welche Funktion nimmt der Schiedsrichter-Beobachter ein? Der Schiedsrichter-Beobachter hat grundsätzlich keine Entscheidungsgewalt. Er darf also beispielsweise nicht bestimmen, ob ein Ersatzschiedsrichter als neutral gilt oder ob dieser die Partie übernehmen darf. Im Fall einer Verletzung kann der Beobachter allerdings organisatorisch unterstützen. Der am Sonntag in Reichertsheim anwesende Schiedsrichter-Beobachter Florian Gebert (TSV Buchbach) ist derzeit selbst verletzt und kam daher nicht als Ersatz-Schiedsrichter infrage, beteiligte sich aber umgehend an der Suche.
Kann ein Verein einen Ersatz ablehnen? Ja – allerdings kommt es darauf an, welcher Ersatzschiedsrichter zur Verfügung steht. Bei einem einzelnen neutralen, anerkannten Schiedsrichter sieht §65 grundsätzlich vor, dass dieser die Partie übernimmt. Verweigert ein Verein die Durchführung, wird das Spiel für diesen Verein als verloren gewertet. Anders ist es, wenn mehrere neutrale Schiedsrichter vor Ort sind: Dann müssen sich die beiden Vereine auf einen einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Los. Bei einem nicht neutralen Schiedsrichter oder einem geeigneten Sportkameraden ist die Situation eindeutiger: Hier ist eine Einigung beider Vereine erforderlich. Bei der Partie zwischen Reichertsheim und Rosenheim schlugen die Hausherren mehrere potenzielle Ersatz-Kandidaten vor. Novalie Bräuniger sollte im Anschluss das Spiel der Reichertsheimer „Zweiten“ leiten. Da ihr Bruder Marvin bei der SGRRG auf dem Feld stand, hielten die Rosenheimer Bräuniger für parteiisch. Mit Stephan Kumpfmüller vom FC Grünthal wurde ein weiterer geprüfter Schiedsrichter gefunden. Auch dieser passte den Gästen nicht, da Kumpfmüller von 2017 bis 2021 bei Reichertsheim spielte.
Wann ist ein Schiedsrichter neutral? Nun ist die Aufgabe des Sportgerichts, zu entscheiden, wann ein Schiedsrichter als neutral gilt und wann nicht – dafür gibt es keine feste Regel und man bewegt sich in einer gewissen Grauzone. „Ganz, ganz schwieriges Thema. Je niedriger die Liga, je regionaler der Schiedsrichter ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwo einen regionalen Bezug zu einem Verein hat“, meint Schmidt. 150 Zuschauer verfolgten das Duell gegen den Sportbund in Ramsau. Wie wahrscheinlich ist es dabei, dass unter diesen 150 Leuten ein geprüfter Schiedsrichter ist, der keinen Bezug zu den beiden Vereinen hat? „Und wenn wir es dann weiterspinnen, arbeitet er bei einer Firma, die da die Bandenwerbung macht. Wo fängst du an und wo hörst du auf? Neutral heißt aber, so interpretiere ich das, ich bin grundsätzlich an dem Tag, wo ich das Spiel pfeife, nicht einer dieser beiden Mannschaften als Vereinsmitglied angehörig. Das ist für mich das Wesentliche“, erklärt Schmidt gegenüber beinschuss.de.
Dass solch eine Situation ganz problemlos und stressfrei gelöst werden kann, zeigten der SV Westerndorf II und der TSV Hohenthann-Beyharting im A-Klassen-Spiel im April 2024. Dort bekam Schiedsrichter Marvin Heymig den Ball ins Gesicht und konnte nicht weitermachen. 1860 Rosenheims Lucas Gratt, der als Zuschauer anwesend war, sprang als Schiedsrichter ein. Obwohl dieser in Beyharting aufgewachsen war, stimmte Westerndorf zu.
Kann das Spiel auch mit nur einem Linienrichter fortgesetzt werden? Nein. Das war im Fall Reichertsheim gegen Rosenheim ein entscheidender Punkt. Für ein Bezirksligaspiel ist ein komplettes Gespann aus Schiedsrichter und zwei Schiedsrichterassistenten vorgesehen. Nach Aussage des Schiedsrichterobmanns kann eine Partie, die mit einem solchen Gespann begonnen wurde, nicht einfach mit nur einem Assistenten fortgesetzt werden. Daher war der Ersatz unumgänglich.
Wie geht es nun weiter? Nach dem Abbruch der Partie liegt der Fall beim zuständigen Sportgericht. Dort müssen zunächst die verschiedenen Sichtweisen und Stellungnahmen zum Ablauf des Spiels eingeholt und geprüft werden. Die größte Frage hierbei ist wohl, ob ein einzuwechselnder Assistent überhaupt abgelehnt werden kann. Und dann gilt es zu klären, ob die potenziellen Ersatzkandidaten als parteiisch angesehen werden können oder nicht. Und in dem Fall, ob der Sportbund das Recht hatte, die Fortsetzung zu verweigern, oder nicht.
Welche Entscheidungen kann es geben? Mehrere Szenarien sind denkbar:
1. Wiederholungsspiel: Das Sportgericht könnte zu dem Ergebnis kommen, dass keine der beiden Mannschaften den Abbruch zu verantworten hat. Dann könnte eine Neuansetzung der Partie infrage kommen. Das Spiel würde von vorne beginnen.
2. Wertung zugunsten einer Mannschaft: Anders könnte es aussehen, wenn das Sportgericht zu dem Schluss kommt, dass eine der beiden Mannschaften den Abbruch zu verantworten hat. Dann könnte das Spiel entsprechend den sportrechtlichen Vorschriften für eine Mannschaft als verloren gewertet werden. In dem Fall bemühten sich die Reichertsheimer um Ersatz, die Gäste lehnten alle Möglichkeiten ab. Wenn das Sportgericht Bräuniger und/ oder Kumpfmüller als validen Ersatz sieht, bekommt die SG wohl die Punkte am grünen Tisch zugesprochen.
3. Wertung des bisherigen Ergebnisses: Theoretisch könnte auch geprüft werden, ob das bis zum Abbruch erzielte Ergebnis Bestand haben kann. Ob eine solche Wertung im konkreten Fall möglich ist, hängt von den Feststellungen und der rechtlichen Bewertung des Sportgerichts ab.
4. Weitere Sanktionen: Sollte das Sportgericht bei der Prüfung einen Regelverstoß oder ein schuldhaftes Verhalten eines Vereins feststellen, könnten neben der Spielwertung auch weitere sportrechtliche Konsequenzen eine Rolle spielen. Ob beispielsweise ein Punktabzug in Betracht kommt, hängt von der konkreten Rechtsgrundlage und den Umständen des Falls ab.
5. Entscheidung gegen beide Vereine: Denkbar wäre schließlich auch, dass das Sportgericht bei beiden Mannschaften ein Fehlverhalten feststellt. Dann müsste es prüfen, welche Folgen sich daraus für die Spielwertung und gegebenenfalls für weitere Sanktionen ergeben. Diese Möglichkeit ist in diesem Fall so gut wie ausgeschlossen. Leon Simeth