Kolbermoor – Was ihn da geritten hatte, vermochte der Kolbermoorer bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim nicht mehr zu sagen. Im Januar dieses Jahres hatte der 28-jährige Glasreiniger in einem Kolbermoorer Baumarkt ein sogenanntes Gipserbeil sich vorne in den Hosenbund gesteckt und versucht, damit ohne zu bezahlen den Baumarkt zu verlassen. Natürlich war diese Aktion nicht unbemerkt geblieben, der Hausdetektiv griff zu – und so traf man sich bei der Amtsrichterin in Rosenheim wieder.
Weil bei einer darauf folgenden Hausdurchsuchung auch noch ein als entwendet gemeldetes Smartphone aufgefunden wurde, traf ihn auch noch der Vorwurf der Hehlerei.
Ein Schmunzeln ging durch den Gerichtssaal, als der Dieb erklärte, dass er mit dem Beil vorgehabt habe, zu Hause Holz zu spalten. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz klärte ihn dahingehend auf, dass er dazu wohl das falsche Werkzeug habe stehlen wollen. Damit Holz zu spalten – auch wenn es ähnlich einer Axt aussieht – wäre ihm wohl schwer gefallen.
Bei dem Smartphone stellte sich heraus, dass er es möglicherweise im guten Glauben und noch dazu ein defektes Gerät gekauft hatte. So blieb alleine der Vorwurf des Diebstahls aus dem Baumarkt.
Was diesen so teuer werden ließ, war der Umstand, dass der Angeklagte wegen diverser Eigentumsdelikte bereits mehrfach vorbestraft war.
Vor einer Haftstrafe bewahrte ihn lediglich der Umstand, dass seine Vorstrafen schon etwas zurücklagen und, dass das Gipserbeil unmittelbar wieder an den Baumarkt zurückgegeben wurde.
So beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 1350 Euro, die von der Richterin Julia Eckel im Urteil auf 1200 Euro gemildert wurde. In Sachen Hehlerei wegen des als gestohlen gemeldeten Smartphones wurde der Kolbermoorer indes freigesprochen. au