Kolbermoor – Seit geraumer Zeit liegt die Fläche brach, die Schaufenster sind zugeklebt: Bereits im Jahr 2014 war ein Versuch unternommen worden, in dem Nebengebäude des Mehrparteienhauses Rosenheimer Straße 32, östlich des Rathauses gelegen, einen Imbiss einzurichten. Die entsprechende Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung der ehemaligen Ladenflächen lehnte das Gremium damals einstimmig ab. Ein Grund: die Stellplatzfrage. Weitere Stellplätze werden benötigt, diese würden aber das Grundstück weiter versiegeln, weshalb sich Bauverwaltung wie auch Ausschuss dagegen aussprachen.
So auch beim erneuten Vorstoß in jüngster Sitzung des Bauausschusses, dieses Mal als Bauantrag: Einmal mehr wünscht der Bauwerber eine Nutzungsänderung von Ladenfläche in Imbiss – und einmal mehr sprach sich das Gremium dagegen aus, wieder einstimmig.
Erneut begründete die Bauverwaltung ihre ablehnende Haltung mit der weiteren Versiegelung des Grundstücks bei Schaffung der benötigten Stellplätze. Schon heute betrage die Versiegelung auf dem Grundstück mehr als die zulässige Kennzahl von 0,8. Folglich: Das Vorhaben füge sich „aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung nicht in ein allgemeines Wohngebiet ein“, so die Beurteilung der Bauverwaltung.
Grundsätzlich, erläuterte Bürgermeister Peter Kloo in der Sitzung, sei allerdings ein Imbiss in einem Wohngebiet durchaus zulässig – „hier haben wir wieder ein Beispiel dafür, dass man im Städtebau viele Ideale haben kann, was aber alles nichts nützt, wenn man den Grundstückseigentümer nicht davon überzeugen kann“, so der Rathaus-Chef. Bauleitplanerisch seien der Stadt in so einem Fall die Hände gebunden, fügte er auf Anmerkung von Sebastian Daxeder (CSU) hinzu, der eine schnelle planerische Ordnung der Innenstadt forderte. „Bauleitplanung hat hier ihre Grenzen“, so Kloo.
Kopfzerbrechen bereitete dem Bauausschuss ein Antrag der Firma Rofa für zwei Grundstücke westlich der Geigelsteinstraße: Hierzu lag dem Gremium ein Antrag auf Änderung der Betriebszeiten für das Betriebsgelände vor. Hintergrund: Nachbarn waren gegen den dort gültigen Bebauungsplan „Stadtquartier Wendelsteinstraße“ vor Gericht gezogen, weil sie sich durch den Betrieb gestört fühlten. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München gab den Klägern Recht – und erklärte den Bebauungsplan für ungültig. Seitdem gilt das Gebiet als „unbeplanter Innenbereich“, bis zu einer erneuten Überplanung.
Nun beantragt das Unternehmen die Betriebszeiten von bislang 7 bis 17 Uhr auf 6 bis 22 Uhr werktags-, sonn- und feiertags abzuändern, verbunden mit Einschränkungen: An- und Ablieferung sowie Ladetätigkeit ausschließlich werktags zwischen 7 und 20 Uhr; Lkw, die nicht zwischen den Gebäuden 1 und 2 verladen werden, müssen an der östlichen Grundstücksgrenze verladen werden; werktags müssen mit Ausnahme des Tores an der Ostfassade von Gebäude 1 sämtliche Tore während lärmintensiver Tätigkeiten geschlossen bleiben; an Sonn- und Feiertagen sind sämtliche Tore und Fenster in der Werkhalle bei lärmintensiven Tätigkeiten geschlossen zu halten. Zudem hat der Antragsteller ein schalltechnisches Gutachten zu den Betriebsabläufen in Auftrag gegeben.
Weil es sich um bauordnungsrechtliche Belange handelt, obliegt die Entscheidung über den Antrag dem Landratsamt – „dort muss die Bewertung erfolgen“, so Bürgermeister Kloo. Auf Nachfrage aus dem Bauausschuss zur Sachlage erläuterte Kloo: Die Anwohner hätten zwar vor Gericht Recht bekommen, stünden jetzt aber de facto schlechter da als vorher. „Der Bebauungsplan, der die Betriebszeiten geregelt hat, wurde aufgehoben und damit gilt jetzt die TA Lärm, die einzig eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr festlegt.“ Nun sei es am Landratsamt, die Sachlage zu definieren und einzugrenzen – und dabei auch die nachbarrechtlichen Belange zu berücksichtigen, wie von Seiten des Bauausschusses ausdrücklich Wert gelegt wurde.
„Gewonnen und doch verloren“, meinte dazu nur kopfschüttelnd Kerim Bacak (Parteifreie), während Markus Schiffmann (CSU) in der damaligen Entscheidung, Gewerbe im Wohngebiet zuzulassen, einen Planungsfehler sieht. Diesen Vorwurf wies Kloo indes mit aller Deutlichkeit zurück. „Es ging um 150 Arbeitsplätze und es wurde sehr wohl abgewogen“, erinnerte der Rathaus-Chef. „Die Entscheidung wurde damals von allen mitgetragen.“