Kolbermoor – Das Wählerverzeichnis der Stadt Kolbermoor für die Bundestagswahl am 24. September wird vom 4. bis 8. September während der Öffnungszeiten im Rathaus im Bürgerbüro im Erdgeschoss für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Daten können überprüft werden
Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 8. September, 12 Uhr, bei der Stadt Einspruch einlegen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 222 Rosenheim durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum/Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wahlscheine können bis zum 22. September, 18 Uhr, im Rathaus mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.