Landkreis/Rosenheim – Wohl aus Eifersucht kam es im Frühjahr in Rosenheim zu einer Rangelei zwischen zwei 19-jährigen Frauen. Nun landete der Fall vor Gericht.
Die 19-jährige Verkäuferin feierte in der Nacht vom 28. zum 29. April mit Freunden in einem Nachtklub in der Kaiserstraße. Weil sie nach eigenen Angaben heftig betrunken war, erinnerte sie sich an keine Prügelei, die sie mit der ebenfalls 19-jährigen Altenpflegerin auf der Kaiserstraße bei der Einfahrt zur Ruedorfferstraße gehabt haben soll. Diese hatte Anzeige erstattet und so landeten alle Beteiligten im Amtsgericht Rosenheim.
Gegen den darauf ergangenen Strafbefehl hatte die Verkäuferin Einspruch eingelegt, weil so ein Verhalten, wie sie sagte, „nicht meine Art ist“.
Das Tatopfer sagte als Zeugin aus: Sie sei zwar ebenfalls alkoholisiert gewesen, die Attacke durch die Angeklagte sei jedoch aus heiterem Himmel erfolgt. Als mögliche Ursache nannte die Altenpflegerin, dass sie zu der Zeit mit einer früheren Partnerin der Angeklagten zusammen gewesen sei und diese auch in ihrer Begleitung gewesen war, als sie aus einem Nachtlokal in der Ruedorfferstraße kommend in die Kaiserstraße eingebogen waren.
Die Altenpflegerin habe zwei Faustschläge von der Angeklagten einstecken müssen. Nach einem ersten Schlag gegen das Kinn sei sie bewusstlos zu Boden gegangen. Dennoch schilderte die 19-Jährige präzise, wie sie dort am Boden von einem zweiten Schlag gegen die Stirn getroffen worden sei.
Weil die Schilderungen durchaus in sich widersprüchlich waren, regte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel, ein Rechtsgespräch an, um weitere Verwirrung durch die – wohl ebenfalls nicht nüchternen – Zeugen beider Parteien zu vermeiden.
Angeklagte zeigt sich reuig und einsichtig
Auf sein Zureden hin besann sich seine Mandantin und gab sich reuig und einsichtig. Unter diesem Aspekt kamen Staatsanwalt, Verteidigung und Gericht überein, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen.
Die Richterin Bärbel Höflinger verkündete per Beschluss, dass die Angeklagte 500 Euro Buße an die Diakonie in Rosenheim zu bezahlen habe – andernfalls würde das Verfahren wieder aufgenommen werden. So bleibt sie wenigstens ohne Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und darf sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.au