Kolbermoor/Rosenheim – Das „Kino Asyl“ ist ein Projekt für Asylbewerber, die in der Region leben. Mit Filmen aus ihren Herkunftsländern können junge Geflüchtete den Zuschauern vielfältige, nicht zuletzt auch sehr persönliche Einblicke in ihre Herkunftswelt ermöglichen. Unterstützt werden sie dabei von Fachleuten.
Am 28. Mai sollten auf der Bühne des Stadtjugendrings ein syrischer und ein somalischer Film gezeigt werden. Ansprechpartner in diesem Fall war ein 28-jähriger Syrer. Die Veranstaltung war auf Facebook unter „Mein Rosenheim“ veröffentlicht. Dies schien dem Kolbermoorer aber nicht zu passen. Er forderte in einer E-Mail, die Veranstaltung abzusagen, „um uns gleichermaßen Schwierigkeiten zu ersparen“. Er wolle damit jetzt keinesfalls irgendjemand drohen,“ aber wenn „wir RECHTE am Sonntag kommen, dann sind die Linken bzw. Antifa auch da und ein Großaufgebot der Polizei muss wieder alles in Ordnung bringen…“ Und weiter „Warum eigentlich machen sie in ihrer Heimat kein Kino über Deutsche?“ Der Angeklagte kündigte an, künftig andere Saiten aufzuziehen. „Man sollte sich meinen Namen gut merken. Ich appelliere an Ihre Vernunft! Sagen Sie das am Sonntag im Lokschuppen ab! Und 50 Kameraden oder mehr bringe ich mit!“
Darüber hinaus hatte er die private E-Mail-Adresse des Syrers herausgefunden und diesen mit Nachrichten bombardiert. Der Syrer nahm die Drohungen sehr ernst und brachte sie zur Anzeige. Die Veranstaltung fand dann aber ohne Zwischenfälle statt.
Vor Gericht räumte der Angeklagte zwar ein, die E-Mail geschrieben zu haben, bestritt aber jegliche Drohungsabsicht. Er habe sich über die Filme geärgert und das Projekt entspreche nicht seiner politischen Überzeugung, deshalb sei es sein Ziel gewesen, die Veranstaltung zu verhindern. Aber er sei „kein Mensch von Gewalt“, sagte der Kolbermoorer. Er sei schon bei über 100 Demos dabei gewesen. Seinen Protest drücke er durch seine Präsenz aus. Von der rechten Szene wollte sich der Angeklagte distanziert haben.
Für Verteidiger Alexander Kohut war eine versuchte Nötigung nicht erkennbar. Es gäbe keine Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel. Er habe lediglich eine Demo angekündigt und damit sein grundgesetzlich verbrieftes Versammlungsrecht ausüben wollen. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen.
Für die Anklagevertretung gab es am Tatvorwurf indes keinen Zweifel. Da es bereits die zweite Tat unter offener Bewährung sei, brauche es eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Richterin Christina Wand blieb mit ihrem Strafmaß mit vier Monaten zwar knapp unter dieser Forderung, an eine Strafaussetzung zur Bewährung war jedoch nicht zu denken. Der Angeklagte habe nichts aus den Vorverfahren gelernt. Die anfänglichen Versuche, die Tat zu leugnen, seien allein schon wegen der Rechtschreibfehler aussichtslos gewesenen. Daran habe sie den Angeklagten eindeutig als Verfasser erkannt. Der Gesamtzusammenhang der E-Mail vermittle: „Wir kommen mit 50 Mann und zerlegen die Veranstaltung“, zitierte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Derzeit sei beim Amtsgericht ein neues Verfahren anhängig. Darin werde der Angeklagte beschuldigt, im Netz mehrere großformatige Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen veröffentlicht und einen Kommentar, der den Holocaust leugnet, geliket zu haben. Der Angeklagte habe sich also, entgegen seiner Behauptung, nicht von der rechten Szene distanziert, „doch damit ist nun Schluss“, unterstrich die Richterin.