Kolbermoor – In der Nacht auf 7. Februar hatte eine große Versicherungsgesellschaft ihre Mitarbeiter aus dem Raum Südostbayern zu einem firmeninternen Treffen in das Kesselhaus der Alten Spinnerei Kolbermoor eingeladen.
Nach den üblichen Reden und einem großen Essen ging man zum gemütlichen Teil mit Discjockey, Tanz und auch mehr oder weniger Alkohol über. Nachdem der firmeneigene Shuttle-Dienst zum Hotel gegen 1 Uhr eingestellt worden war, verblieb noch der harte Kern, der nach entsprechendem Alkoholgenuss schließlich Taxis anforderte, um es zurück zum Hotel in Bad Aibling zu schaffen. Der folgende Taxistreit war nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Rosenheim.
Wie in der Verhandlung rekonstruiert wurde, hatte gegen 3 Uhr, weil nicht mehr so viele Taxis unterwegs waren, einer der Fahrer den nun Angeklagten, ein 60-jähriger Rosenheimer, zum Kesselhaus nach Kolbermoor beordert. Denn dieser betrieb einen Mietwagen und durfte ebenfalls Taxidienste verrichten. Doch als dieser vorfuhr und Fahrgäste aufnehmen wollte, attackierte ihn ein anderer wartender Kollege, der ihm wohl die Fuhre neidete. Dieser beschuldigte den nun angeklagten, langjährigen selbstständigen Taxiunternehmer, er sei ein Schwarzfahrer, der keine Transportlizenz besitze. Man solle deshalb nicht mit ihm fahren.
Die wartenden, potenziellen Fahrgäste, durchweg mehr oder weniger betrunken, wie sich in der Verhandlung herausstellte, ließen sich offenbar aufhetzen und forderten nun ihrerseits, der Chauffeur müsse seine Fahrgast-Transportlizenz vorweisen. Umringt von einer aufgehetzten, aufgebrachten, betrunkenen Menge schloss der Chauffeur daraufhin die Türe und fuhr los. Im Fond einen betrunkenen Fahrgast, der ihm dann nicht nur den Wagen vollkotzte, sondern auch noch das Fahrgeld schuldig blieb. Als er losfuhr, so der Chauffeur vor Gericht, habe er nicht bemerkt, dass ein Mann von seinem Wagen mitgeschleift und zu Boden geschleudert worden sei.
Der Kollege, der ihn zu diesem Auftrag hin geordert hatte, hätte ihm sodann über Handy berichtet, dass es bei seinem Wegfahren wohl einen Unfall gegeben habe. Daraufhin habe sich der Angeklagte unmittelbar zur Rosenheimer Polizeiinspektion begeben und dort berichtet, was er über Handy erfahren hatte und dass ihm davon nichts bewusst geworden sei. Die Rosenheimer Polizisten verwiesen ihn an die Polizeistation Bad Aibling, da hierfür zuständig.
In der Folge wurden der Geschädigte und ein weiterer Zeuge vernommen, wobei sich herausstellte, dass die Alkoholisierung wohl eine gültige Aufklärung nicht zuließ. Die Erinnerungen waren doch sehr lückenhaft und unterschiedlich, sodass vom ursprünglichen Vorwurf der Unfallflucht und Körperverletzung schlimmstenfalls eine fahrlässige Körperverletzung zu Buche schlug.
Deshalb einigten sich Richterin Simone Luger, die Staatsanwältin und der Verteidiger Dr. Markus Frank auf den Vorschlag des Verteidigers, den der schon zu Beginn der Verhandlung ins Gespräch gebracht hatte: Das Verfahren wird wegen geringer Schuld des Angeklagten eingestellt, wobei dieser wegen der Fahrlässigkeit eine Buße von 700 Euro an das Tierheim Rosenheim bezahlen wird. Im Übrigen ist der Chauffeur inzwischen von nächtlichen Aufregungen so sehr genervt, dass er seine Lizenz zurückgeben wird, wie er in der Verhandlung verkündete, weil er in der Zwischenzeit eine Anstellung in einem Industriebetrieb gefunden hat. au