Bauausschuss Kolbermoor

„Grünes Licht“ für neues Wohnen

von Redaktion

Nach kontroversen Diskussionen nun ein positives Signal aus dem Bauausschuss: Der Antrag auf ein Mehrfamilienhaus an der Aiblinger Straße 27 erhielt „grünes Licht“. Der Bauwerber hatte von acht auf sechs Wohneinheiten reduziert, der Bauausschuss kam ihm wiederum bei der Gebäudehöhe entgegen.

Kolbermoor – Lange Diskussionen um das geplante Wohnbauprojekt an der Aiblinger Straße 27 in Lohholz beherrschten die Sitzungen des Bauausschusses. Zu groß, zu massiv, hagelte es immer wieder Kritik von Seiten der Ausschussmitglieder.

Nun kam der Bauwerber mit seinen Plänen der Stadt entgegen – auch auf Anregung des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde reduzierte er das Vorhaben von ursprünglich acht auf nun sechs Wohneinheiten. Dafür soll das Dachgeschoss ein Vollgeschoss werden, was im Landratsamt offenbar begrüßt wurde – zum einen, da städtebaulich verträglich, zum anderen aufgrund des derzeitigen Wohnungsdrucks.

Die Bauverwaltung konnte sich diesen Argumenten anschließen – und empfahl dem Gremium die Zustimmung zum Neubau der Wohnanlage, die zudem eine Tiefgarage und weitere oberirdische Stellplätze erhalten soll.

Weitaus weniger begeistert angesichts dreier Vollgeschosse zeigten sich die Vertreter von SPD und Grünen: Sie wollten in Lohholz kein Exempel statuieren, bislang sei schließlich auch keine Dreigeschossigkeit zugelassen worden. „Diese Höhenentwicklung können wir nicht mittragen“, betonte Dagmar Levin (SPD).

Als durchaus verträglich stuften das Vorhaben die CSU-Räte Markus Schiffmann und Sebastian Daxeder ein und signalisierten ihre Zustimmung; ebenso Kerim Bacak (Parteifreie). Erst nach einem regen Schlagabtausch ließen sich auch SPD und Grüne von den Argumenten der Verwaltung überzeugen, dass ein nicht ausgebautes Dachgeschoss nur um wenige Zentimeter niedriger wäre als ein drittes Vollgeschoss, die Wohnungen dann aber arg beschnitten wären, wie Bürgermeister Peter Kloo darlegte. Einen Präzedenzfall befürchtete der Rathaus-Chef mit diesem Bauprojekt nicht. „Die Beurteilung bezieht sich auf diesen Einzelfall“, so Kloo. Letztendlich ließ sich das Gremium überzeugen und erklärte sich einstimmig mit dem Vorhaben einverstanden.

Ebenfalls einhellig über die Bühne ging ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Brechanlage zur Verkleinerung von Produktionsabfällen der Firma Faserbeton Rieder. Vorgesehen sind der Bau von Schüttgutbunkern auf den firmeneigenen Lagerflächen und die Errichtung einer eingehausten Brechanlage, um, wie berichtet, Produktionsausschuss vor Ort recyceln zu können.

Ein Bauantrag lag dem Gremium in Bezug auf die Moorkultur vor: auf Umnutzung des Gebäudes Kolberstraße 27 in ein Wohngebäude. Denn bislang waren die Wohnhäuser an der Kolberstraße dem landwirtschaftlichen Versuchsgut zugeordnet (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Versuchsstation Karolinenfeld) und entsprechend privilegiert. Zudem plant ein Bauwerber die Errichtung eines Carports. Beidem, sowohl der Umnutzung in Wohnen wie auch dem Carportbau, steht laut Bauverwaltung nichts im Wege und auch der Bauausschuss zeigte sich damit einverstanden. Sebastian Daxeder (CSU) wies allerdings noch darauf hin, dass es sich bei den Gebäuden um Kolbermoorer Kulturgeschichte handle und man die Käufer doch zumindest zum Erhalt motivieren sollte, wenn schon kein Denkmalschutz möglich wäre.

„Grünes Licht“ erhielten im Ausschuss weitere Bauwerber, die einen Wintergarten an das Wohnhaus in der Hans-Jakob-Straße 8 anbauen wollen und einen Carport samt Dachterrasse an der Peter-Rosegger-Straße 15.

Eine Absage erteilen musste das Gremium einem Antrag auf nachträgliche Genehmigung eines Dachgeschossausbaus südlich von Pullach. Denn: Es handelt sich laut Bürgermeister Kloo bei dem Ausbau um die dritte Wohneinheit in dem Wohnhaus – und das Gebäude befindet sich im landwirtschaftlichen Außenbereich. Bereits 1982 war eine zweite Wohneinheit in dem Haus bewilligt worden, eine nochmalige Erweiterung ist laut Rathaus-Chef allerdings nicht möglich. „Das ist leider die Rechtsauffassung aus dem Landratsamt, maximal zwei Wohneinheiten sind zulässig, ich persönlich tue mich auch sehr hart damit“, betonte Kloo.

Kopfschütteln

im Bauausschuss

Kopfschütteln erntete die Beurteilung des Landratsamtes bei den Bauausschussmitgliedern: „Der Platz ist doch da, ich tue mir schon sehr schwer damit“, so Sebastian Daxeder (CSU) und Dagmar Levin (SPD) kündigte an, trotz der ablehnenden Haltung der Behörde ihre Zustimmung erteilen zu wollen. Bei zwei Gegenstimmen (Levin, Markus Schiffmann/CSU) wurde der Antrag dann aber doch mehrheitlich abgelehnt.

Ein Tekturantrag lag aus der Aiblinger Au vor: Dort soll ein Firmenbüro im ersten Obergeschoss in eine Wohnung umgenutzt werden; das Gipslager im Erdgeschoss in ein Firmenbüro; zudem sind an der Westseite des Gebäudes zwei Balkone geplant (Dachgeschoss). Weil sich auch dieses Vorhaben im Außenbereich befindet, die Umnutzung aber lediglich zwei Wohneinheiten enthält, sprach dem nichts entgegen und der Bauausschuss zeigte sich einhellig damit einverstanden.

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