Kolbermoor/Rosenheim – Eine ganze Menge haben die drei Angeklagten, die sich kürzlich vor dem Schöffengericht Rosenheim zu verantworten hatten, laut Anklageschrift auf dem Kerbholz: von Beleidigung, tätlicher Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung über versuchte Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Beamte, Diebstahl und Fälschung von Rezepten, um an Drogen zu kommen, bis hin zur Beschaffung von verbotenen Betäubungsmitteln.
Selbstverständlich waren alle drei bereits einschlägig vorbestraft. Eine vierte Angeklagte hatte es vorgezogen, erst gar nicht zur Verhandlung zu erscheinen. Nachdem sie auch durch Vorführungsbeamte unter ihrer Heimadresse nicht aufzutreiben war, trennte der Vorsitzende Richter Christian Merkel das Verfahren gegen diese kurzerhand ab und wird gegen sie einen Strafbefehl erlassen.
Diese hatte sich an einer Schlägerei zusammen mit der anwesenden 23-jährigen Angeklagten (Kolbermoor) beteiligt, wobei diese zwei Asylbewerber aus Äthiopien, bzw. Eritrea mit einer leeren Weinflasche attackiert hatten. Ihr 27-jähriger Partner – und nun wieder Verlobter, ebenfalls aus Kolbermoor – hatte dann noch eingegriffen und den Eritreer mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt.
Die Szenerie war von einer Überwachungskamera im Rosenheimer Salingarten aufgezeichnet worden. Damit waren die Tatbeiträge der Angeklagten in diesem Falle zweifelsfrei belegt. Nachdem alle drei Täter Bezieher von HartzIV-Unterstützung sind, hat der herausgebrüllte Vorwurf der Mädchen an die Asylbewerber „Ihr fresst von unseren Steuern“ für nicht geringe Heiterkeit gesorgt. Zudem standen alle drei unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss.
Der 27-jährige Montenegriner, der vierte auf der Anklageliste, hatte sich eingemischt, als bei anderer Gelegenheit eine Polizeistreife den Kolbermoorer festnehmen wollte. Ebenfalls betrunken, wollte er dem vermeintlichen „Opfer der Polizei“ beistehen und ihn aus den „Fängen der Polizei“ befreien.
Aus den Fängen
der Polizei befreien
Mit dem Ergebnis, dass dann alle Beide festgesetzt wurden. Er selber konnte sich nun an diesen Vorfall gar nicht mehr erinnern. War aber dennoch geständig, weil er es nicht ausschließen mochte, dass er mit besoffenem Kopf so etwas angestellt hatte.
Dem Kolbermoorer wurde darüber hinaus noch der Diebstahl von teueren Parfüms in einem Drogeriemarkt vorgeworfen – eine Videokamera hatte ihn überführt. Dazu das schwerwiegendste Delikt: Sein Bruder – inzwischen rechtskräftig verurteilt – hatte bei einem Arzt einen Block Rezeptvordrucke gestohlen und gemeinsam fälschten sie diese, um in Kolbermoorer und Rosenheimer Apotheken damit Drogen zu erschleichen. Das gelang ihnen aber nur zweimal. Dann wurden die Apotheker misstrauisch, warnten die Kollegen, sodass schließlich die Handschellen klickten.
Alle drei waren umfassend geständig, sodass es nur noch darum ging, wie hoch und in welcher Form sie zu bestrafen waren.
Dr. Stefan Gerl, der Gutachter des Inn-Salzach-Klinikums, stellte fest, dass – wenn überhaupt – nur eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt in Frage käme.
Am meisten zu befürchten hatte der Kolbermoorer. Bei der Vielzahl von Taten und zehn Vorstrafen konnte er keinerlei Ermäßigung erhoffen. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft, eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen diesen zu verhängen. Eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu Therapiezwecken hielt auch er für möglich.
Gegen dessen Kolbermoorer Verlobte sollten 15 Monate Haft, auch diese ohne Bewährung, ausgesprochen werden. Der Montenegriner, der mit den geringsten Vorwürfen belastet und auch nur mit einer einzigen Vorstrafe versehen war, konnte, so der Staatsanwalt, mit einer Geldstrafe von über 2000 Euro davon kommen.
Gefängnisstrafe, Therapie und
Geldstrafe
Der Verteidiger des Kolbermoorers, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, verwies auf das uneingeschränkte Geständnis seines Mandanten und auf den vom Gutachter bestätigten Umstand, dass alle drei Angeklagten nur eingeschränkt einsichtsfähig gewesen seien. Er hielt eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren für angemessen. Aber auch er befürwortete die geschlossene Therapie für seinen Mandanten, die der auch selbst anstrebe.
Rechtsanwältin Susanne Schomandl, die Verteidigerin der 23-jährigen Kolbermoorerin, machte für ihre Mandantin ebenfalls geltend, dass diese geständig sei und nur eingeschränkt verantwortlich gewesen wäre. Sie beantragte eine Strafe von neun Monaten, für die sie namens ihrer Mandantin um eine Bewährungszeit bat.
Der Montenegriner, der wegen des geringen Tatvorwurfs ohne Pflichtverteidiger war, unterwarf sich der Gnade des Gerichtes.
Das verurteilte den Hauptangeklagten zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis, gab ihm aber die Chance einer Therapie und steckte ihn in eine geschlossenen Anstalt. Dessen Verlobte wurde zu zehn Monaten verurteilt. Weil sie sich unter offener Bewährung aus einer vorangegangenen Straftat befand, wird diese nun widerrufen werden, sodass noch einmal zehn Monate hinzukommen werden. Auch sie wird in eine Therapiemaßnahme in geschlossenem Vollzug gehen müssen.
Der Montenegriner wird eine Geldstrafe von 1800 Euro abstottern müssen. au