Bauausschuss Kolbermoor

Bauvorhaben können umgesetzt werden

von Redaktion

Zahlreiche Bauwünsche lagen in jüngster Sitzung des Bauausschusses auf dem Tisch. Sie erhielten großteils „grünes Licht“, darunter ein Bauvorhaben mit insgesamt sechs Wohneinheiten nördlich der Staatsstraße.

Kolbermoor – Ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten und ein Mehrfamilienhaus mit ebenfalls drei Wohneinheiten – wäre das überhaupt machbar auf einer noch freien Fläche nördlich der Staatsstraße? Diese Frage sollte über einen Antrag auf Vorbescheid geklärt werden – und der Bauausschuss hatte grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden.

Die Zufahrt zu dem Vorhaben würde über eine Privatstraße erfolgen, vorbei am Möbelhaus Toju und weiter in Richtung Norden. Dort würde der Bauwerber gerne die beiden Wohngebäude mit insgesamt sechs Wohneinheiten ansiedeln. Verschiedene Entwürfe dazu legte er dem Bauamt der Stadt vor. Die Grundzüge des Vorhabens hatte er zudem mit dem Landratsamt, da Genehmigungsbehörde, abgestimmt. Einzige Maßgabe der Stadt: Es werden insgesamt zwölf Stellplätze erforderlich, die es im Zuge der Eingabeplanung in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen gilt.

Über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Dismas-Reheis-Straße“ soll der Bau eines Carports in diesem Straßenzug ermöglicht werden. Der Bauausschuss erteilte dem Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss „grünes Licht“.

Keine relevanten Einwände gingen zu den vereinfachten Bebauungsplanänderungen „Am Graben Ost“ (Schlesierstraße, verschieben von Baufenstern), „Südlich der Staatsstraße“ (Königsseestraße 44 und 44a), „Pullach Kern“ (Anton-Fahrner-Straße 18) und „Östlich der Filzenstraße“ (Anemonenstraße) ein. Dort sind jeweils private Bauvorhaben vorgesehen, die über die Bauleitplanverfahren ermöglicht werden sollen. Jeweils einstimmig fasste das Gremium die Satzungsbeschlüsse. Einzig Sebastian Daxeder (CSU) wollte sich mit der Maßgabe im Änderungsverfahren „Südlich der Staatsstraße“, aus Hochwasserschutzgründen keine Wohn- und Aufenthaltsräume im Keller zuzulassen, nicht einverstanden zeigen und stimmte in diesem Punkt dagegen.

Positiv beschieden wurde in der Sitzung zudem die Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage und Carport an der Aiblinger Straße 24. Der Altbestand soll abgebrochen werden. Abstandsflächen wie auch das Thema Schallschutz, da sehr nah an der Kreisstraße RO13, soll jeweils das Landratsamt prüfen, war sich das Gremium einig.

Artikel 7 von 9