Kolbermoor – Vermehrt sind der Stadt zuletzt Anfragen zu Baugrundstücken im Bereich Am Gangsteig auf den Tisch geflattert, wie Bürgermeister Peter Kloo in jüngster Sitzung des Bauausschusses die Hintergründe für das neue Bauleitplanverfahren aufzeigte. „Der alte Bebauungsplan ist alles andere als zeitgemäß“, führt der Rathaus-Chef aus. Das Planwerk stamme aus den 1970er-Jahren und sei längst überholt.
Nun soll das gesamte Gebiet rund um die Straße Am Gangsteig, von der Sudetenstraße nordwärts („Am Graben Ost“) und im Osten bis hin zur Stadtgrenze Rosenheim, überplant werden: mit dem Bebauungsplan „Am Gangsteig Neu“. Den Aufstellungsbeschluss zu dem Vorhaben soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 25. Oktober, 18 Uhr, Sitzungssaal Rathaus, fassen. Der Bauausschuss widmete sich nun in seiner vorberatenden Funktion dem Thema.
Vorgesehen ist, zum einen die bereits bestehende Bebauung planungsrechtlich zu ordnen, zum anderen im nördlichen Bereich eine Nachverdichtung „im verträglichen Maß“ zu ermöglichen als Abschluss zum Außenbereich hin. Ein weiteres Ziel, das die Stadt mit der Überplanung in Angriff nehmen will: die „Sicherung“ der Straße Am Gangsteig. Denn: Nicht alle Flächen der Straße sind in Besitz der Stadt, sie verläuft teils über Privatgrund – was wiederum einer „ordnungsgemäßen Erschließung“ widerspreche, wie der Bürgermeister in der Sitzung ausführte. „Die Eigentumsfrage ist in diesem Zusammenhang zu regeln“, so Kloo. Ziel: die noch fehlenden Flächen in Besitz der Stadt zu bringen.
Parallel zum Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan „Am Gangsteig NEU“ will die Stadt zudem eine Veränderungssperre über das Plangebiet erlassen, um die Überplanung nicht zu beeinträchtigen. Auch diesen Beschluss soll der Stadtrat in kommender Sitzung fassen. Der Bauausschuss nahm das Vorhaben zur Kenntnis.
Mit einem Bebauungsplan soll künftig auch das Gebiet rund um die Försterstraße in der Stadtmitte von Kolbermoor überplant werden. Diese Pläne präsentierte Bürgermeister Kloo ebenfalls dem Bauausschuss, „grünes Licht“ muss auch in diesem Fall der Stadtrat geben. Ein Grundstücksverkauf in der Försterstraße und daraus resultierende Bauwünsche sind nach den Worten des Rathaus-Chef Anlass für die Überplanung. Auch der Altbestand soll neu geregelt werden – „und das geht nur vernünftig mit einem Bebauungsplan“, klärte Kloo das Gremium auf.
Der geplante Geltungsbereich soll neben der Försterstraße „Nord-West“ (südlich der Maxstraße bis zur Rosenheimer Straße) auch die Albert-Loher-Straße umfassen samt Stadtsingschule und der Baureihe bis zum Harrer-Haus – diesen Gedanken äußerte der Rathaus-Chef in der Sitzung und erntete keinen Widerspruch.
Verbunden mit der Bebauungsplanaufstellung wird auch in diesem Fall eine Veränderungssperre sein – bis zu zwölf Monate beziehungsweise bis zur Planreife.
Bauleitplanung
für Conradty-Areal
Ebenfalls Thema in der nächsten Sitzung des Stadtrates wird die Überplanung des Conradty-Geländes sein: mit der sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und dem Bebauungsplan „Nördlich des Werkskanals“. Zu beiden Punkten sind die Stellungnahmen und Einwände aus der Trägerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zu bewerten.
Während es sich bei der Flächennutzungsplanänderung vornehmlich um redaktionelle und damit vergleichsweise unwesentliche Änderungen handelt, bereiten die Einwände zum eigentlichen Bebauungsplan nach den Worten von Bürgermeister Kloo „noch einiges an Kopfzerbrechen“. Heikles Thema: der Immissionsschutz in Bezug auf das Kraftwerk am Werkskanal, allerdings nur im Störungsfall. Entsprechende Ausarbeitungen, auch in juristischer Hinsicht, sollen bis zur Stadtratssitzung vorliegen.