Kolbermoor – Die Linden seien vor einigen Jahren von der Stadt gepflanzt worden, und jetzt, im Sommer, habe der Grundstückseigentümer eine Betoneinfriedung bis unmittelbar an die zwei Linden gebaut. Die Stadt hätte sich einen Streifen zum Schutz der Bäume sichern müssen, meint sie.
Allerdings sei die Stadt froh, so Jürgen Halder vom Bauamt, dass sie an dieser Stelle überhaupt Bäume habe pflanzen dürfen. Denn die Stadt habe in diesem Bereich kein Eigentum – auch der Weg am Kanal gehört zum E-Werk. Im Interesse einer guten Verbindung für die Radler und Spaziergänger Richtung Rosenheim habe die Stadt den Wegeunterhalt und auch die Pflege der Kanalböschung übernommen. Wenn auf der Kanalseite Bäume entfernt werden müssen, pflanzt man sie aus Sicherheitsgründen an dieser Stelle nicht mehr nach – bleibt für Nachpflanzungen also der schmale Streifen zwischen Weg und Privatgrund. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsste man so große Bäume mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt einsetzen, so Halder. Damit wäre eine Pflanzaktion in diesem Bereich hinfällig. Der betreffende Eigentümer habe den Bau eines Zaunes schon bei der Pflanzung angekündigt – jetzt war es eben soweit. „Wir sind hier auf dasEntgegenkommen der Grundstücksbesitzer angewiesen,“ betont Halder. fl