Stadtrat Kolbermoor

Neues Wohnen: Stadtrat ebnet den Weg

von Redaktion

Ein weiterer Schritt ist getan in Bezug auf die geplante Bebauung des Conradty-Geländes. Dort soll nach Wunsch der Investoren Wohnraum entstehen – maximal 280 Wohneinheiten, davon auch sozialer Wohnungsbau. Die dafür notwendige Bauleitplanung brachte der Stadtrat jetzt auf den Weg.

Kolbermoor – Die geplante Bebauung des Conradty-Gelände beschäftigt den Stadtrat und dessen vorberatende Gremien seit vielen Jahren – jetzt scheint ein Ende des Verfahrens absehbar: In jüngster Sitzung des Stadtrates wurden sowohl die Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich beschlossen, als auch die Abwägungsbeschlüsse im Bauleitplanverfahren gefasst. Nun steht nur noch der offizielle Satzungsbeschluss aus – im Prinzip eine Formsache.

Keine größere Diskussion erforderte in der Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen und Einwände zur Flächennutzungsplanänderung. Neben redaktionellen Anregungen von Behördenseite, die aufgenommen wurden, wandte sich der Bund Naturschutz gegen das Vorhaben: Es sei falsch, ein Gewerbegebiet aufzugeben und in Wohnbaufläche umzuwandeln. Die Stadt begründete dies mit der ungenügenden Erschließung der Gewerbeflächen für Lkw. Dieser Argumentation schloss sich der Stadtrat einstimmig an.

Gegen die Stimmen der Grünen Liste fasste das Gremium letztlich mit breiter Mehrheit den Feststellungsbeschluss.

Bauleitplanung

vor dem Abschluss

Sobald die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Rosenheim erfolgt ist, kann auch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Areal mit dem Titel „Nördlich des Werkskanals“ gefasst werden.

Mit den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Nördlich des Werkskanals“ befasste sich der Stadtrat bereits in jüngster Sitzung – und wägte die einzelnen Einwände ab. Hinweisen der Behörden, darunter von der Unteren Naturschutzbehörde, dass die Ausgleichsflächen konkret festgelegt werden müssten, soll nachgekommen werden.

Umfangreicher indes die Einwände des Bundes Naturschutz: Man befürchtet Eingriffe und Auswirkungen auf die Natur, sorgt sich um die angedachte Umlegung des Quellgrabens, will die Gebäudehöhen auf 14 Meter begrenzen, Fuß- und Radwege öffentlich machen und Flächen für einen möglichen Bahnhaltepunkt Lohholz eingeplant wissen. Caroline Schwägerl (Grüne) unterstrich in der Sitzung noch einmal die Bedeutung des Quellgrabens für den Spinnereiweiher, weshalb die Stadt nun für die Umverlegung eine ökologische Baubetreuung festsetzen will.

Von der geforderten Begrenzung der Bauhöhe riet die Stadtverwaltung indes ab im Sinne einer „Flächen- und Kosten sparenden Nutzung des aufgelassenen Industrieareals“. Mit dieser Aussage konnte sich Georg Kustermann (Grüne) indes nicht anfreunden – er empfindet die geplante Bebauung nach wie vor als zu dicht. „Deshalb werden wir die Planung auch nicht mittragen“, erklärte der Grünen-Fraktionssprecher. Diesbezüglich ergänzte Dagmar Levin (SPD), dass ihre Fraktion einzig aufgrund der Zusicherung, dass sozialer Wohnraum geschaffen würde, dieser auch ihrer Ansicht nach massiven Bebauung zustimme.

Fuß- und Radwegeverbindungen sollen indes, soweit privatrechtlich möglich, gesichert werden. Eine Absage erteilte Bürgermeister Peter Kloo den Hoffnungen bezüglich eines Bahnhaltepunktes Lohholz – dieser würde den Plänen der Deutschen Bahn hinsichtlich der Fahrplantaktung Rosenheim-Holzkirchen/München entgegenstehen. „Ein weiterer Haltepunkt zwischen Kolbermoor und Bad Aibling wird nicht möglich sein, heißt es von Seiten der DB“, betonte Kloo. Gegen die Stimmen der Grünen-Stadträte (4) schloss sich die breite Mehrheit der Sichtweise der Verwaltung in diesen Punkten an.

Zahlreiche Schallmessungen, Untersuchungen und juristische Betrachtungen waren für einen Einwand der Elektrizitätswerke WWS GmbH (Esslingen), Betreiber der Wasserkraftwerke am Werkskanal, notwendig. Denn: Mögliche Emissionen des Wasserkraftwerks und deren Auswirkungen auf das geplante Wohngebiet dürften dem Betrieb des Kraftwerks nicht im Wege stehen, hieß es von Seiten der Juristen des Kraftwerksbetreibers.

Von Seiten der Stadt und der Conradty-Investoren, der Futura GmbH, war nun eine juristisch einwandfreie Lösung gefragt – insbesondere, weil bei einem zwar sehr seltenen „Leerschuss“ des Kraftwerks, wenn sämtliche Schleusen geöffnet würden, die Emissionen alles Zulässige überschreiten würden. Für diesen Fall will die Stadt nun die Verwaltungsvorschrift „TA Lärm“ als Grundlage heranziehen, nach der pro Jahr zehn „seltene Ereignisse“ möglich sind, die den ansonsten gültigen Lärmrichtwert überschreiten dürfen.

Wasserkraftwerk:

Betrieb sicherstellen

Zudem sollen Eigentümer und Mieter eine „Lärmduldungsdienstbarkeit“ mit in ihre Verträge aufnehmen. „Somit soll sichergestellt werden, dass dem Kraftwerksbetreiber auch in Zukunft keine Nachteile entstehen“, erläuterte Kloo in der Sitzung. Der Stadtrat schloss sich diesem Vorgehen einstimmig an.

Letztendlich beschloss der Stadtrat bei vier Gegenstimmen (Grüne) das Gesamtergebnis der Abwägung. Nun steht nur noch der formale Satzungsbeschluss aus. Weitere Details mit den Investoren will die Stadt über einen städtebaulichen Vertrag regeln, der nichtöffentlich beraten wird. Stadtrat Sebastian Daxeder (CSU) war in der Sitzung von den Beratungen zum Conradty-Areal ausgeschlossen, da beteiligt.

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