Kolbermoor – Ein Halteverbot mit dem zusätzlichen Hinweis auf Feuerwehranfahrtszone existiert in der Fabrikstraße im Bereich des Seniorenheims Lohholz – und offenbar wird es regelmäßig missachtet. Das bemängelt zumindest ein Kolbermoorer auf der Online-Plattform „Pinweis“ (OVB-Medienhaus). „Dort parken am Tag und auch über Nacht fast durchgängig Pkw und teilweise sogar Kleinlaster“, kritisiert der User. Dabei sollte es die Feuerwehranfahrtszone den jeweiligen Einsatzkräften ermöglichen, einen Einsatzort im Notfall problemlos und ungehindert zu erreichen. „Es liegt auf der Hand, dass dies nur dann möglich ist, wenn entsprechende Flächen dauerhaft freigehalten werden.“ Die kommunale Verkehrsüberwachung Kolbermoor scheint hier ihrer Aufgabe nicht nachzukommen, so der Kolbermoorer. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier erst ein Unglück passieren muss, damit sich an der gefährlichen Situation etwas ändert.“
Natürlich wird überwacht, entgegnete auf Anfrage unserer Zeitung Ordnungsamtsleiter Albert Paukert (Rathaus). „Allerdings erfolgt die Überwachung durch den Zweckverband nur punktuell und die Trefferquote ist in diesem Fall minimal“, führte Paukert aus. Feuerwehranfahrtszonen, wovon es einige im Stadtgebiet gebe, würden grundsätzlich vom Zweckverband Oberland, der mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Kolbermoor beauftragt ist, angefahren.
Allerdings, schränkt Paukert ein, sei die Überwachung durch den Zweckverband beschränkt. Aktuell liegt sie bei 25 bis 30 Stunden im Monat. „In diesem Fall könnte aber auch die Polizei tätig werden, wenn es zur Anzeige gebracht wird“, so Paukert weiter. Die hätte dann auch das Recht abzuschleppen.
Einen Vorschlag für eine neue Parkregelung in der Rosenheimer Straße zwischen der Ampel Flurstraße und Möbel Krug hat eine Pinweis-Userin aus Kolbermoor. Sie stört sich daran, dass die Rosenheimer Straße beidseitig derart zugeparkt wird, dass ein sicheres Befahren teilsweise nicht mehr möglich sei. „Vor allem, wenn Busse oder ein größerer Lkw entgegenkommen“, ergänzte die Kolbermoorerin. „Wäre es möglich, die Rosenheimer Straße auf diesem Teilstück nur einseitig beparken zu lassen? Dann wäre die Straße breit genug für den Verkehr und parken könnte man trotzdem“, so ihr Vorschlag.
Keine Chance, meint dazu Ordnungsamtsleiter Paukert. Denn die ausreichende Restbreite sei trotz beidseitigen Parkens vorhanden. „Damit fehlt uns die Begründung für ein Halteverbot“, erklärte Paukert auf Anfrage unserer Zeitung zu diesem Sachverhalt.
Ein Halteverbot wäre beispielsweise nur möglich, wenn eine Gefährdung vorliege. „Und das ist hier nicht der Fall.“ Gleichzeitig tröstet er augenzwinkernd: „Meiner Meinung nach sind parkende Autos immer noch die günstigste Verkehrsberuhigung.“