Bauausschuss Kolbermoor
Erbitterter Streit um Zaunhöhe
Wie hoch dürfen Gartenzäune sein? Im Bereich „Am Graben Ost“ ist die Zaunhöhe zur Straße hin auf 1,10 Meter beschränkt (hier ein Symbolbild). Die Stadt will daran festhalten. Mit den höher errichteten Zäunen beschäftigen sich nun die Baukontrolleure des Landratsamtes. Foto dpa
Wie hoch dürfen Gartenzäune sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bauausschuss. Denn: Im Bereich „Am Graben“ sind eigentlich nur Zäune mit einer Höhe von 1,10 Meter erlaubt. Doch es gibt Ausreißer. Die Baukontrolleure des Landratsamtes hatten dies angeführt und schlugen eine Anpassung des Bebauungsplanes vor.
Kolbermoor – Seit Jahren schwelt die Streitfrage um die Zaunhöhe zwischen einem Anwohner im Bereich „Am Graben“ im Osten von Kolbermoor, der die Schlesier-, Pommern- und Sudetenstraße umfasst, und der Stadt Kolbermoor: Er will einen 1,80 Meter hohen Sichtschutz errichten, im dort gültigen Bebauungsp