Kolbermoor – Seit Jahren schwelt die Streitfrage um die Zaunhöhe zwischen einem Anwohner im Bereich „Am Graben“ im Osten von Kolbermoor, der die Schlesier-, Pommern- und Sudetenstraße umfasst, und der Stadt Kolbermoor: Er will einen 1,80 Meter hohen Sichtschutz errichten, im dort gültigen Bebauungsplan „Am Graben Ost“ sind allerdings nur 1,10 Meter zur Straße hin zugelassen (wir berichteten). Eine Ausnahme lässt die Stadt nicht zu.
Eine Ungerechtigkeit, so empfindet es der Anwohner – denn andere Zäune in der Nachbarschaft oder gar Hecken sind durchaus höher als 1,10 Meter. Also machte er sich auf, dies alles zu dokumentieren, schoss Fotos und lieferte die Daten ans Landratsamt Rosenheim, da Bauaufsichtsbehörde.
Und die Baukontrolleure mussten wohl oder übel in der Mangfallstadt anrücken, sich von der Situation vor Ort überzeugen. Das Ergebnis: Ein Teil der „überhohen“ Zäune ist Altbestand, stammt also noch aus Zeiten vor Erlass des Bebauungsplanes (September 2012), weshalb sie Bestandsschutz genießen; Hecken als natürlicher Bewuchs sind ausgenommen; aber: Knapp eine Handvoll Gartenzäune ist offenbar neueren Datums und in der Tat höher als die erlaubten 1,10 Meter. „Die einen sind 1,20 und 1,30 Meter hoch, einer 1,50 Meter“, erläuterte Bürgermeister Peter Kloo in jüngster Sitzung des Bauausschusses die Sachlage. Was also tun?
Vorschlag des Landratsamtes: Die betroffenen Zaunbesitzer von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu befreien – oder diesen eben anzupassen.
Die Beschränkung im aktuellen Bebauungsplan gilt allerdings nur für Zäune, die zur Straße hin ausgerichtet sind – zwischen den Grundstücken sind bis zu zwei Meter erlaubt. Hintergrund für die Einschränkung: Laut Bauverwaltung handelt es sich um ein dicht besiedeltes Wohngebiet, darunter auch viele hinterliegende Grundstücke, die über private Zufahrten oder Geh- und Fahrtrechte erschlossen sind. Um insbesondere die Sicht in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, also auch der Hinteranlieger, nicht durch überhohe Zäune einzuschränken, war in diesem Bebauungsplan, wie im Vorfeld auch in anderen Bauleitplanungen praktiziert, die Zaunhöhe auf 1,10 Meter festgesetzt worden.
Zudem stehe dahinter auch ein städtebauliches Interesse, ergänzte Kloo in der Sitzung. Würden zu den Straßen hin Zäune mit bis zu zwei Metern errichtet, entstünden womöglich unüberschaubare und uneinsichtige Straßenschluchten. Deshalb die Empfehlung der Verwaltung: Den Bebauungsplan nicht anzupassen und auch keine Befreiungen zuzulassen – vielmehr fordert die Stadt das Landratsamt auf, über die Bauaufsicht tätig zu werden.
Wegen der paar Zentimeter die Bauaufsicht einschalten? Geradezu entrüstet zeigte sich darüber SPD-Stadträtin Dagmar Levin. Denn beispielsweise im Falle des 1,20-Meter-Zaunes handelt es sich ihres Wissens nach um einen „Ersatzbau“ – der alte war entfernt, der neue auf dem bestehenden Sockel errichtet worden, eben 1,20 Meter hoch. „Und in so einem Einzelfall mit der Bauaufsicht dagegen vorzugehen, das wäre wirklich unbillige Härte“, zürnte Levin, „da hätten wir in Kolbermoor ganz andere Fälle.“
Bürgermeister Kloo beschwichtigte diesbezüglich, dass auch die Bauaufsicht einen gewissen Ermessensspielraum und durchaus auch die Verhältnismäßigkeit im Blick habe. „Aber das ist nun mal unser Rechtsstaat.“
Bauaufsicht hat
Ermessensspielraum
Mehr Spielraum beim Zaunbau, dass beispielsweise auch die Durchlässigkeit zähle und nicht nur die absolute Höhe Berücksichtigung finde, schlug CSU-Stadtrat Markus Schiffmann vor – was der Bürgermeister indes für wenig praktikabel erachtete. „Wir landen dann schnell in der Willkür.“ Die Norm von 1,10 Meter habe sich schließlich bewährt, argumentierte Kloo.
Weil man die Grundstücksbesitzer mit den „überhöhten“ Zäunen nicht einfach so ins offene Messer laufen lassen will, beauftragte der Bauausschuss die Stadtverwaltung, noch einmal das Gespräch mit dem Landratsamt zu suchen und das Thema bis dahin zurückzustellen. Dabei sollen auch die Argumente Verhältnismäßigkeit und „unbillige Härte“ angeführt werden, wie das Gremium ausdrücklich Wert legte.