Fällig
Grundsteuer und Müll
Kolbermoor – Die Stadt Kolbermoor weist auf die Fälligkeit der Grundsteuer und der Abfallgebühren 2018 hin: Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie im Jahr 2017 fest