Fällig

Grundsteuer und Müll

von Redaktion

Kolbermoor – Die Stadt Kolbermoor weist auf die Fälligkeit der Grundsteuer und der Abfallgebühren 2018 hin: Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie im Jahr 2017 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid

2018 erhalten, in diesem Jahr die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2017 zu entrichten haben.

Der Bescheid hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren wird vom Landkreis Rosenheim erlassen.

Sofern kein neuer Bescheid ergangen ist, gilt die bisherige Festsetzung ebenfalls weiterhin.

Diese Regelung kann auch auf der Amtstafel neben dem Rathauseingang nachgelesen werden oder auf der Homepage der Stadt unter www.stadt-kolbermoor.de.

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