Kolbermoor – Weit gediehen sind die ersten beiden „Y-Häuser“ im Spinnereipark bereits. Nun sollen die nächsten Mehrparteienhäuser folgen. Für Y-Haus Nummer 3 und ein Wohngebäude entlang der Conradtystraße lagen jüngst im Bauausschuss die Anträge vor.
Beide Häuser sind mit fünf Geschossen vorgesehen, das neue Y-Haus mit einer Grundfläche von 450 Quadratmetern und einer Geschossfläche von 2045 Quadratmetern. Das Gebäude entlang der Conradtystraße ist mit 600 Quadratmetern Grundfläche und 2651 Quadratmetern Geschossfläche geplant. Weil, wie Bürgermeister Peter Kloo ausführte, geplante Nutzungen zwischen den beiden Gebäuden getauscht wurden, verändern sich nun geringfügig die Geschossflächenzahlen gegenüber den Festsetzungen im Bebauungsplan (2600 und 2100 Quadratmeter). Die Geschossfläche beider Gebäude bliebe aber in Summe unter der im Bebauungsplan festgesetzten Zahl, weshalb die Stadtverwaltung dem Bauausschuss empfahl, „grünes Licht“ zu geben. Dem kam das Gremium auch nach. Der Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investoren (Quest) wird nach den Worten des Bürgermeisters entsprechend angepasst.
Keine Diskussion ließ Kloo mehr zur Verlegung der Conradtystraße durch die Investoren und die veränderte Straßenbreite aufkommen. Auf Höhe Spinnereipark war die Straße nach Norden verlegt und dabei die reine Fahrbahnbreite von sieben auf sechs Meter reduziert worden (wir berichteten). Neu hinzugekommen sind indes ein 2,50 Meter breiter Geh- und Radweg, abgetrennt von der eigentlichen Straße über einen Grünstreifen. „De facto wurde also mehr Straßenraum geschaffen“, erklärte dazu der Bürgermeister auf Anfrage von Kerim Bacak (Parteifreie). Allerdings sei die Straßenverlegung nicht Thema des Bauantrags, wiegelte Kloo ab. Markus Schiffmann (CSU) kritisierte indes, dass es sich schließlich um eine funktionierende Straße gehandelt habe. „Das hier war kein flächengleicher Tausch, wir haben uns ein Problem eingefangen“, meint Schiffmann.
Die Hintergründe, weshalb für das Bauvorhaben im Spinnereipark, das im Grunde per Bebauungsplan („Spinnerei West“) geregelt ist, plötzlich ein Bauantrag vorlag, erläuterte Kloo indes: Gegen die Bauleitplanung wurden Rechtsmittel eingelegt – deshalb der Wunsch der Investoren, über eine Baugenehmigung Planungssicherheit zu erhalten.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung: Die benachbarte Firma Mues klagt gegen den Bebauungsplan, der den Bereich Spinnereipark umfasst – aus Sorge um den eigenen Betrieb, wie Firmengründer Walter Mues auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. „Die geplante Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zu unserem Gewerbegelände ist für uns nicht tragbar“, so Seniorchef Mues, der die Geschäfte inzwischen an seine Tochter Cornelia Peter (Geschäftsführende Gesellschafterin der Mues-Gruppe) und an Schwiegersohn Johannes Peter übergeben hat.
Denn: Das Unternehmen arbeitet laut Mues im Dreischichtbetrieb und damit auch nachts, mit entsprechenden Schallaussendungen ist zu rechnen. „Wenn jetzt in unmittelbarer Nähe Wohnungen gebaut werden, fühlt sich dort sicherlich jemand gestört“, ist Mues überzeugt. „Wir wollen das bereits im Vorfeld verhindern.“ Die von Quest angedachten und im Bebauungsplan „Spinnerei West“ manifestierten Schallschutzmaßnahmen zum Gewerbegebiet hin – ein bis zu 14 Meter hoher Schallschutz – empfindet der Seniorchef als unzureichend. „Weil in den Festsetzungen der Passus ‚nach Bedarf‘ steht, das ist für uns nicht tragbar.“
Firma Mues geht gegen Baupläne vor
Walter Mues will den Bebauungsplan nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht in München prüfen lassen, das Verfahren sei bereits eingeleitet. Und er ist guter Dinge: „Meine Anwälte sind der Meinung, der Bebauungsplan ist so nicht haltbar.“ Bis Ende des Jahres rechnet er mit einem Urteil. „Wir gehen auf jeden Fall konsequent vor.“
Das Unternehmen hatte bereits im Bauleitplanverfahren seine Einwände gegen die geplante Wohnbebauung vorgebracht (wir berichteten). Die Bedenken waren im Stadtrat allerdings abgewiesen worden – aufgrund der geplanten Schallschutzmaßnahmen.